Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.130

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53.15 GfGR/281/2020
Aufsichtsräte in städtischen Beteiligungen, Entsendung von unabhängigen ExperInnen
(StRin Dengg)
GR Lassenberger: Ich habe mich rechtzeitig gemeldet und werde mich kurzhalten. Ihr
habt den Antrag gelesen. Er begründet sich
darauf, dass es im Oktober 2020 in der Tiroler Tageszeitung (TT) einen Bericht zu Interessenskonflikten von politischen Aufsichtsräten gab. Der Bundesrechnungshof hat
diese beim Land Tirol kritisiert. Ich glaube,
dass das auch auf die Stadt Innsbruck übertragbar ist.
Wir wollen einfach in Zukunft, ab dem
Jahr 2021, keine politisch besetzten Aufsichtsräte mehr haben.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Lukovic, BA MA: Ich möchte die Frage
in den Raum stellen, ob alle AufsichtsrätInnen, die hier im Gemeinderat sitzen, nicht
wegen Befangenheit aus dem Raum gehen
sollten, wenn es darum geht, ob sie weiterhin bestellt werden oder nicht. Das sollte
sich jede/r gut überlegen.
GR Mag. Plach: Sollte Befangenheit vorliegen, dann nimmt das jeder Gemeinderat
und jede Gemeinderätin selbst wahr. Man
könnte das aber auch überprüfen lassen.
Ich glaube, dass es bei der Besetzung in
Aufsichtsräten auch um eine Verantwortung
gegenüber den demokratischen Beschlüssen geht, die wir hier fassen. Es bedeutet
eine Kontrolle durch demokratische Gremien gegenüber Institutionen, die im Eigentum oder zumindest anteilsmäßig im Eigentum der Stadt Innsbruck sind.
Deshalb können wir diesen Antrag nicht mittragen. Mit dem in dieser Regierungsperiode gesetzten Schritt neuer Leitlinien in Sachen Qualifikation der AufsichtsrätInnen,
gehen wir schon in eine sehr gute Richtung.
Damit wird sichergestellt, dass die Qualifikation gegeben ist und eine gute Kontrolle unserer Unternehmungen passiert.
GRin Mag.a Seidl: Wir haben ja schon einmal einen ähnlichen Antrag eingebracht, der
mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass es
GR-Sitzung 10.12.2020

laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nicht möglich ist, einen solchen
Beschluss zu fassen. Es ist dabei ebenfalls
darum gegangen, die Aufsichtsräte nicht politisch zu besetzen.
Ich habe das mit GR Lassenberger kurz besprochen. Grundsätzlich unterstützen wir
auf jeden Fall unabhängige AufsichtsrätInnen. Das Argument, man müsste über den
Aufsichtsrat politische Interessen in Gesellschaften bringen, sehe ich nicht, weil diese
Interessen bereits über die Gesellschafterverträge fixiert sind und normalerweise über
den Gesellschaftervertreter oder die Gesellschaftervertreterin passiert.
Insofern gibt es unsere Unterstützung dafür.
Der Bundesrechnungshof hat eindeutig festgestellt, wie er die Sache sieht und so sehen wir das auch. Wir glauben, dass die
einzelnen Sitze öffentlich ausgeschrieben
werden müssen. Es gehören Menschen in
den Aufsichtsrat, die kein politisches Amt
ausüben.
Bgm. Willi: Ich bitte die nächsten RednerInnen auch zu erklären, wer die Unabhängigkeit von ExpertInnen definiert.
GR Onay: Die InnsbruckerInnen haben uns
gewählt, damit wir hier nach bestem Wissen
und Gewissen entscheiden. Aber es kommt
nicht selten vor, dass Menschen in Aufsichtsräten sitzen, die sich bei wichtigen
Entscheidungen plötzlich enthalten müssen,
weil sie auch Interessen der Unternehmen
vertreten.
Deshalb war es wohlbegründet, dass früher
die GRÜNEN immer dagegen waren, dass
GemeinderätInnen in Aufsichtsräte geschickt werden. Jetzt stellen sie den Bürgermeister, jetzt haben sie plötzlich selbst
einen Aufsichtsrat in den eigenen Reihen.
Als Beispiel, das war ja auch medial Thema,
nehme ich GR Buchacher als Betriebsrat
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB). Die SPÖ hatte
ihn als Aufsichtsrat für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), dem Mutterunternehmen der IVB, nominiert.
Auf der anderen Seite hatten wir z. B. Aussagen von GRin Heisz, dass sie einerseits
Gemeinderätin und Sozialdemokratin, aber
auch Aufsichtsrätin ist. Ich finde, da sollte
man eine saubere Trennung vornehmen.
Wir sind gewählt, um die InnsbruckerInnen