Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.168
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(zu Punkt 51.1)
FPÖ RUDI FEDERSPIEL
StR Rudi Federspiel
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
StRin Andrea Dengg
42 oo l
KO Markus Lassenberger
Aug. 2020
y 31
KO Stv. Maximilian Kurz
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
Innsbruck, am 21.08.2020
Dringender Antrag
betreffend den Stopp des Projekts „Grillplatz Kranebitten“
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Beschluss des Stadtsenats vom 08.07.2020 hinsichtlich der geplanten Errichtung eines
Grillplatzes auf Gst. 2745/4 KG Hötting wird aufgehoben. Die Durchführung von baulichen
Maßnahmen auf dem betroffenen Grundstück wird untersagt, der Baumbestand ist zu
erhalten.
Begründung:
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2020 beschlossen, in Kranebitten nördlich der
Landesstraße zwischen Campingplatz und Kaserne auf einer Waldflä che von ca . 2.500 m2
( Gst. 2745/4, KG Hötting, im Eigentum der Stadt ), einen Grillplatz zu errichten. Laut
Kostenschätzung würden gesamt brutto ca. 160.000 Euro anfallen
Dieser Beschluss kam allerdings nur zustande, weil die den Stadtsenatsmitgliedern
zugegangene Beschlussvorlage in zwei wesentlichen Punkten irreführend war . So wurde
behauptet, dass an das ggst. Areal „keine privaten Anrainer direkt“ angrenzen würden. Nicht
erwä hnt wurde allerdings, dass der Abstand zur nächstgelegenen Wohnsiedlung knicht einmal
100 Meter beträ gt.
Ebenso steht im Raum, dass die Aussage, die Schlägerung des Fichtenbestands auf dem
ggst. Areal sei unabhängig von einer Grillplatznutzung notwendig und werde vom Amt f ür Wald
und Natur ohnehin durchgef ührt, nicht der Wahrheit entspricht. Dies wird von gut informierten
Kreisen aus dem Rathaus inoffiziell vehement bestritten.
In weiterer Folge kam es zu nachvollziehbaren Protesten der Anwohner gegen dieses Projekt ,
welche allerdings von Bgm. Georg Willi - im Gegensatz zu den in Sonntagsreden in
salbungsvollen Worten gerne abgegebenen Bekundungen zur F örderung der
Bürgerbeteiligung - einfach abgetan wurden.
Die Dringlichkeit wird mit den massiven Anrainerbeschwerden und dem bereits
bestehenden Stadtsenatsbeschluss begründet.
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