Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.224

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Frage 16:

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) sind mit einem
Anteil von 5 % an den Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH beteiligt. Thomas
Schultze ist Aufsichtsrat bei der IVB. Können Sie daher eine Befangenheit des
"Verhandlers" Thomas Schultze ausschließen? Wenn ja, mit welcher rechtlichen
Begründung? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Keiner der rechtlichen Befangenheitsgründe greift in diesem Fall.

Frage 17:

Können Sie mit der Erteilung des diesbezüglichen Verhandlungsmandats an IVBAufsichtrat Thomas Schultze eine Verletzung des GmbH-Gesetzes als mehrfacher
EigentümerInnenvertreter ausschließen? Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?

Antwort:

Keiner der im GmbH-Gesetz angeführten Ausschließungsgründe trifft zu.

Frage 18:

Warum wurden betreffend Verhandlungen mit den GrundeigentümerInnen im Bereich der Talabfahrten 2 und 3 der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH keine
Rechtskundigen der Stadt Innsbruck betraut?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12. Rechtskundige der Stadt Innsbruck wurden bei
Bedarf zugezogen.

Frage 19:

Welche Verträge hat der "Verhandler" Thomas Schultze bisher unterzeichnet?
(Bitte um konkrete Aufstellung der jeweiligen Verträge nach Datum der Vertragsunterzeichnung.)

Antwort:

Rechtlich wirksam konnte Thomas Schultze keine Verträge unterfertigen.

Frage 20:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat der "Verhandler" Thomas Schultze diese
Verträge unterzeichnet bzw. in wessen Namen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 19.

Frage 21:

Wird Thomas Schultze für sein diesbezügliches Verhandlungsmandat dementsprechend finanziell honoriert bzw. entschädigt? Wenn ja, wie viel erhält der "Verhandler" Thomas Schultze für die Ausübung des diesbezüglichen Verhandlungsmandates bzw. aus welchem Budgettopf erfolgt die Auszahlung?

Antwort:

nein

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