Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.226
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(zu Punkt 6.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.12.2020
Verfügung über die Ü bertragung von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich (Delegationsvereinbarung) 2012, Grundlage für Erlassung von Verordnungen;
Zahl GfGR/285/2020;
DRINGENDE ANFRAGE von FPÖ, FRITZ und GERECHT vom 02.12.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
FPÖ , FRITZ und GEREC HT haben am 02.12.2020 folgende dringende Anfrage eingebracht,
zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Seit der Gemeinderatswahl 2018 bzw. nach der Ressortvergabe durch Bgm. Willi werden die
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten von Bgm.-Stellv. in Mag.a Schwarzl geführt. Dazu ergeben sich für die Fraktionen FPÖ Rudi Federspiel, das Gerechte Innsbruck sowie die Liste
Fritz nachfolgende Fragen:
Frage 1:
Wann wurde das "Verkehrsressort" offiziell an Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übergeben?
Antwort:
Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2018.
Frage 2:
Gibt es seitens des Bürgermeisters eine besondere Vereinbarung, die es der ressortführenden Bgm.Stellv.in erlaubt, die über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehende Verfügungen im Bereich des Verkehrs zu treffen?
Antwort:
nein
Frage 3:
Ist es richtig, dass im Jahr 2012 eine Delegationsvereinbarung beschlossen
wurde?
Wenn ja, wann erfolgte dieser Beschluss und von wem?