Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.62
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Des Weiteren wurde vertraglich vereinbart, dass der Abschussnehmer eine Kaution
in Form einer auf Basis des VPI 2010, Basismonat Mai 2015, jährlich wertgesicherten abstrakten Bankgarantie zu hinterlegen hat. Die vereinbarte Kautionshöhe
weicht allerdings vom jährlich zu bezahlenden Pauschalentgelt ab.
Für die Kontrollabteilung ist aus wirtschaftlicher Sicht eine vorab vertraglich verminderte Festsetzung der Kautionsleistung um € 7.000,00 bzw. - 25,93 % gegenüber
dem jährlich fälligen Pauschalentgelt nicht nachvollziehbar.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob eine Anpassung des
Kautionsbetrages zumindest in Höhe des jährlichen Pauschalentgeltes zweckmäßig
und zur Hintanhaltung allfälliger wirtschaftlicher Nachteile (bspw. Nichtzahlung des
Jahresentgeltes) sachdienlich ist.
In ihrer Stellungnahme informierte das Amt für Land- und Forstwirtschaft darüber,
dass zwischenzeitlich mit dem Paketnehmer eine Anpassung des Kautionsbetrages
in Höhe des jährlichen Pauschalentgeltes vereinbart wurde.
In Beantwortung einer neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2018 teilt die Fachdienststelle mit, dass mit dem Paketnehmer eine erhöhte Kautionsleistung vereinbart wurde und legte der Kontrollabteilung eine Kopie einer Hinterlegungsbestätigung von mehreren Sparbüchern bei
der Stadtkasse vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zur Besicherung aller aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten hat der betreffende Abschussnehmer der Stadt Innsbruck eine jährlich wertgesicherte Bankgarantie, VPI 2010 und Basismonat Mai 2015, zu hinterlegen.
Wie aus den übermittelten Prüfungsunterlagen diesbezüglich hervorgeht, hat der
Abschussnehmer eine um rd. € 2,70 Tsd. geringere Zahlungsgarantie gegenüber
dem wertgesicherten Jahresentgelt für das Jahr 2017 beim Amt für Land- und Forstwirtschaft hinterlegt.
Wie bereits beim ersten Abschussvertrag hinsichtlich „Kautionsleistung“ dargelegt,
regte die Kontrollabteilung auch im vorliegenden Fall an zu prüfen, ob eine Anpassung des Kautionsbetrages zumindest in Höhe des jährlichen Pauschalentgeltes
zweckmäßig und zur Hintanhaltung allfälliger wirtschaftlicher Nachteile (bspw.
Nichtzahlung des Jahresentgeltes) sachdienlich ist.
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft teilte hierzu mit, dass mit der Vergabe des
Abschusspaketes Grubach im dementsprechenden Kaufvertrag die Empfehlung der
Kontrollabteilung berücksichtigt und die Kautionshöhe dem jährlichen Entgelt entsprechen werde.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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