Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.344

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zeigt, dass beim Einsatz eines Laubbläsers auf Wegen oder Straßen sechs- bis zehnmal so
viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie beim Einsatz eines Besens. Diese aufgewirbelten
Feinstäube verschlechtern die Qualität der Stadtluft zusätzlich zu den bereits bestehenden
Belastungen. Hinzu kommen bei benzinbetriebenen Geräten deren Abgase und eine
erhebliche Lärmbelastung. Alle Geräte schädigen bodennah lebende Kleinlebewesen.
Dass der Einsatz dieser Geräte auch seitens einer Vielzahl von Menschen als Ärgernis und
Missstand betrachtet wird, zeigen nicht zuletzt zahlreiche Beschwerden von Bürgern sowie
zustimmende Reaktionen auf jüngste Zeitungsmeldungen zum Thema.
Ziel muss es sein, eine umfassende Lösung für das ganze Stadtgebiet zu finden. Die Stadt
selbst allerdings muss dabei mit entsprechendem Vorbild vorangehen.
Wenn also seitens der MA III, Grünanlagen, in einer Stellungnahme vom 21.09.2018
erklärtwurde, dass die verwendeten Laubbläser auf dem Stand der Technik seien, eine große
Arbeitserleichterung darstellen und zu einer betriebskostensparenden Grünflächenpflege
beitragen würden, dann mag das so sein. Positiv zur Kenntnis genommen wird,
es interne
dass sukzessive eine
Umstellung
auf
leisere Elektrogeräte erfolge,
Einschränkungen bei der Betriebszeit gibt und die Geräte nur noch zwischen Oktober und
April, imDurchschnitt höchstens an 15 Tagen pro Monat, eingesetzt werden. Die Bemühungen
des Amtes Grünanlagen, Laubbläser schonend und maßvoll einzusetzen, werden also
durchaus anerkannt
Allerdings kommen im privaten Bereich zahlreiche kraftstoffbetriebene Geräte zum Einsatz
und werden diese auch nicht entsprechend rücksichtsvoll eingesetzt. Das muss abgestellt
werden, was aber nur gelingen kann, wenn auch die Stadt selbst auf den Einsatz von
Laubbläsern verzichtet.

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