Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.66
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Aufgrund des zeitlichen Abstandes der seinerzeitigen Untersuchung empfahl die
Kontrollabteilung zu evaluieren, inwieweit eine teilweise Personalkostenüberwälzung der städtischen Gemeindewaldaufseher auf die Waldeigentümer in Form einer
Umlage gem. § 10 Abs. 1 Tiroler Waldordnung 2005 sinnvoll und zweckmäßig erscheint bzw. verwaltungsökonomisch durchführbar ist.
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft kommunizierte in der Stellungnahme des Anhörungsverfahrens, dass es eine Berechnung vornehmen und diese der neuen
Stadtregierung für eine politische Neubewertung vorlegen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 wurde seitens des Amtes Land und
Forstwirtschaft eine Berechnung der thematisierten Umlage übermittelt, wobei auch
auf die Novellierung der Tiroler Waldordnung hingewiesen wurde. Das vom Amt
berechnete Ergebnis der Umlage liegt – auf Basis der Personalkosten des Jahres
2018 – bei ca. € 30.000,00. Bei einer Befreiung von Waldeigentümern mit einer Umlage von weniger als € 5,00 errechnete das Amt für Land und Forstwirtschaft ein
Gesamtergebnis von ca. € 28.000,00.
Eine Behandlung in den städtischen Gremien sei noch nicht vorgenommen worden,
zumal auch die (neuen) Förderrichtlinien des Landes Tirol (inkl. Zuschuss zu den
Waldaufsichtskosten) zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2018 noch nicht vollständig ausgearbeitet vorliegen würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
72
Mehrere Monate später (erst ab 16.01.2015) wurde schließlich der Substanzverwalterin auf sämtlichen obigen Konten für die Ausübung ihrer Befugnisse nach dem
betreffenden Gesetz die erforderliche Zeichnungsberechtigung eingeräumt. In diesem Zusammenhang bemängelte die Kontrollabteilung die fehlende Zeichnungsberechtigung der beiden bestellten Stellvertreter der Substanzverwalterin auf diesen
Bankkonten gemäß den Bestimmungen des TFLG. Außerdem wurde bei allen besagten Bankverbindungen der Kontowortlaut auf Agrargemeinschaft Amraser Hochwald – „Stadt Innsbruck – Substanzkonto“ abgeändert.
Anfang März 2015 wurden die diesbezüglichen Bankverbindungen der vormaligen
Agrargemeinschaft (Bankkonto und Sparbücher) aufgelöst und dem damaligen
Hauptbankkonto (Haupt-Girokonto) der Stadtgemeinde Innsbruck gutgeschrieben.
In Bezug auf dieses ehemalige Haupt-Girokonto der Stadtgemeinde Innsbruck
stellte die Kontrollabteilung fest, dass es sich hierbei auch um das Substanzkonto
(Bankkonto) der GGAG Amraser Hochwald für die Prüfungsjahre 2015 und 2016
handelte.
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde das seit 01.01.2005 im städtischen Einsatz befindliche Buchhaltungsprogramm „KIM“ durch das neue ERP-System „GeOrg“ abgelöst. Mit dessen Umstellung wurde eine neue Bankverbindung als neues Hauptbankkonto (Haupt-Girokonto) der Stadtgemeinde Innsbruck eröffnet und wiederum
als Substanzkonto (Bankkonto) der GGAG Amraser Hochwald verwendet.
Darüber hinaus monierte die Kontrollabteilung die fehlende vorgeschriebene Zeichnungsberechtigung der Substanzverwalterin und deren beiden Stellvertreter auf den
beiden ob genannten städtischen Bankkonten, die jeweils auch als Substanzkonto
(Bankkonto) der GGAG Amraser Hochwald verwendet wurden bzw. werden.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
53