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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.68

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Im Zuge der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2018 wurden mehrere entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung unterfertigte Anordnungen übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

74

Darüber hinaus zeigte sich für die Kontrollabteilung bei Durchsicht der städtischen
Einnahmenanordnungen der Jahre 2015 und 2016, dass trotz offenkundigen Ausweises eines Umsatzsteuerbetrages bzw. eines Steuersatzes von 12 % bzw. 13 %
auf den Ausgangsrechnungen der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald keine diesbezügliche Verbuchung mit Umsatzsteuer erfolgte. Infolgedessen
fand auch keine dementsprechende Abführung an das zuständige Finanzamt statt.
Auf der Ausgabenseite wurden die jeweiligen Eingangsrechnungen der Gemeindegutsagrargemeinschaft ohne Vorsteuerabzug (somit Bruttobeträge) verbucht.
Wie sich der obige Sachverhalt für die Kontrollabteilung darstellt, nimmt die GGAG
Amraser Hochwald eine mögliche Umsatzsteuerpauschalierung iSd § 22 UStG für
land- und forstwirtwirtschaftliche Betriebe in Anspruch.
Weitere Prüfungsnachweise im Zusammenhang mit der Abwicklung von Ausgangsrechnungen bzw. deren Verbuchung aus umsatzsteuerlicher Sicht (bspw. schriftliche Dokumentation einer diesbezüglichen Abklärung mit einem Steuerfachexperten) waren auf Nachfrage der Kontrollabteilung nicht vorhanden.
Aus Gründen der Rechtsicherheit regte die Kontrollabteilung in diesem Kontext in
Kooperation mit einem fachkundigen Dritten (bspw. einem Steuerberater) an zu prüfen, welches Besteuerungsmodell im umsatzsteuerlichen Sinn für die GGAG Amraser Hochwald – eine Umsatzpauschalierung gemäß § 22 UStG oder eine allfällige
Option zur Regelbesteuerung – zukünftig am zweckmäßigsten ist.
Die Follow up – Einschau 2018 brachte in diesem Zusammenhang das Ergebnis,
dass eine entsprechende umsatzsteuerliche Überprüfung im Sinne der Empfehlung
der Kontrollabteilung durch einen beauftragten Steuerberater erfolgte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

75

In der Jahresrechnung – Vermögensübersicht der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Amraser Hochwald des Abrechnungsjahres 2015 ist auf dem Bestandskonto „Girokonto bzw. Summe Girokonto“ ein Betrag von € 58.514,08 ausgewiesen. Im Folgejahr ist auf demselben Bestandskonto ein erhöhter Betrag von € 61.008,89 dokumentiert.
Zur Verifizierung obengenannter (Giro-)Beträge nahm die Kontrollabteilug zu diesem Zwecke eine Einschau in das städtische Haushaltskonto „Verrechnungskonto
Amraser Hochwald“ vor, welches als sogenanntes Substanzkonto (Bankkonto) der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald eingerichtet und verwendet
wird.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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