Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.113

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StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg

GR Bernhard Schmidt

Stadtmagistrat Innsbruck

GRin Deborah Gregoire

KO Markus Lassenberger

eingelangt am

GRin Astrid Denz

KO Stv. Andreas Kunst

10. Del, 2020

GRin Beatrix Klaus

6.P&R/2":J~/7020

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 10.12.2020

Prüfantrag
betreffend die Prüfung eines Verbotes des Einsatzes von Laubbläsern und
Laubsaugern im Einflussbereich der Landeshauptstadt Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Es möge geprüft werden, inwieweit der Einsatz sog. Laubbläser und Laubsauger auf
dem Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck hinsichtlich der Pflege stadteigener bzw.
von der Stadt Innsbruck betreuter Verkehrs- und Grünflächen vermieden werden kann,
unabhängig davon, ob die betreffenden Tätigkeiten durch Bedienstete des
Stadtmagistrats oder andere Personen vollzogen werden.
2. Die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats werden beauftragt, im Sinne der in
einer zur ggst. Causa verfassten Stellungnahme vom 20.09.2018 getätigten
Empfehlung der MA 111, Gewerbe und Betriebsanlagen, die rechtlichen Möglichkeiten
hinsichtlich eines völligen Verbots des Einsatzes der in Pkt. 1 genannten Geräte auf
dem Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck aus zivil- bzw. verfassungsrechtlicher
Steht zu überprüfen and dem Gemeinderat einen Bericht darüber sowie ggf. den
Entwurf einer diesbezüglichen städtischen Verordnung bis zum 15.03.2021 zu
übermitteln.
Begründung:

Wie in den vergangenen Jahren vielfach festgestellt wurde, ist der Einsatz von sog.
Laubbläsern/Laubsaugern sowohl hinsichtlich der Immissionen (Lärm, Feinstaub, bei Geräten
mit Verbrennungsmotoren auch Schadstoffausstoß) als auch im Hinblick auf die Bodengüte
(Vernichtung von Kleinlebewesen) schädlich. Dies wurde sowohl in Untersuchungen als auch
in Medienberichten angeführt.
Durch den Schallpegel von über 100 Ob werden vor allem Nachbarn belästigt und die
Gesundheit der Benutzer geschädigt (Hörschäden). Kraftstoffbetriebene Laubsauger/bläserstoßen zudem Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus. Auch die
Bodenbiologie wird durch Laubsauger gravierend beeinträchtigt. Da die abgesaugten oder mit
einer Luftgeschwindigkeit von bis zu 220 km/h weggeblasenen Blätter und Aste nicht mehr auf
dem Boden verrotten, wird die Humus- und Nährstoffbildung behindert. Die am Boden
lebenden Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger verlieren Nahrung und
Lebensraum, der Boden wird der Deck-Schicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und bei
extremer Kälte schützt. Zudem werden Mikroben, Pilzsporen, Unrat und Tierkot aufgewirbelt
und fein in der Luft verteilt. Eine Studie der Technischen Universität Graz aus dem Jahr 2013
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