Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.125

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(zu Punkt 35.8)
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Stadtmagistrat Innsbruck

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GERECHTES

eingelangt am

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10. Dez. 2020
&.P/,,R/301/1020

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbruck.at
E-Mail: office@gerechtes-innsbruck.at

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

Innsbruck, am 08. Dezember 2020

ANTRAG

Der Gemeinderat möge beschließen:
Jede lnnsbrucker Familie erhält von der Stadt Innsbruck einen Gutschein in der Höhe
von 50 Euro für den Besuch eines Gastronomiebetriebes in Innsbruck zeitlich befristet. Jede einzelne Person erhält von der Stadt Innsbruck einen Gutschein in der Höhe
von 25 Euro für den Besuch eines Gastronomiebetriebes in Innsbruck zeitlich befristet.

Begründung:
Aufgrund der Corona-Krise 2020 sind die Gastronomiebetriebe besonders schwer von
Umsatzeinbußen betroffen, auch wenn im Falle von Schließungen die österr. Bundesregierung vermeintliche Entschädigungszahlungen zugesichert hat, welcher aber nur
zum Teil bei den Gastronomen angekommen sind.
Die Gastronomie, die bis zum Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrages vermutlich
erst am 7. Jänner 2021 wieder aufsperren darf, kämpft um ihr existenzielles überleben, und es ist nicht hinnehmbar, dass die lnnsrucker Stadtregierung kaum Maßnahmen setzt, um die auch gesellschaftspolitische wichtige Branche für die Stadt Innsbruck zu retten. Maßnahmen zur Rettung der Gastronomie bleibt die lnnsbrucker
Stadtregierung bis dato schuldig, ebenso wie sie schuldig bleibt, wie sie überhaupt die
Wirtschaft und den Tourismus in Innsbruck wieder ankurbeln will. Daher soll die Rettung der Gastronomiebetriebe nur ein erster Schritt sein, um den Wirtschafts- bzw.
Tourismusstandort Innsbruck abzusichern, auch wenn dieser selbstverständlich einen
finanziellen Aufwand bedeutet, welcher sich aber langfristig rechnen wird. Im Ver-

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