Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.138

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Antwort:

Dem Bauansuchen angeschlossen waren entsprechend den Bestimmungen
der Tiroler Bauordnung (TBO) Planunterlagen, welche detaillierte Angaben
zu Grundriss, Ansichten und Schnitten enthalten. Die Planunterlagen stammen von einer hierzu befugten Planverfasserin (Arch.in Dipl.-Ing.in Veronika
C. König).

Frage 9:

Wenn nein, warum nicht bzw. von wem wurde die Errichtung des Pavillons und in
welcher Art und Weise genehmigt? (Vertrag, Bescheid, mündlich ... )

Antwort:

Die Errichtung des Pavillons wurde von der Baubehörde aufgrund der eingereichten Planunterlagen und nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (es wurden Stellungnahmen der Amtssachverständigen der Mag.Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, und der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, eingeholt) mit Bescheid vom 12.02.2019 baurechtlich
bewilligt.

Frage 10:

Wurde bei der Genehmigung für die Errichtung des "Pavillons" im Waltherpark der
Ortsbildschutz berücksichtigt?

Antwort:

Der Schutz des Orts- und Straßenbildes wurde im Bauverfahren in zweierlei
Hinsicht berücksichtigt: Zum einen wird jedes Bauvorhaben im Zuge der Begutachtung durch den Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, unter anderem auch im Hinblick auf
den Orts- und Straßenbildschutz beurteilt. Im gegenständlichen Fall wurde
keine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Straßenbildes festgestellt.
Zum anderen wurde aufgrund der Lage des Bauvorhabens in einer Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 ein Gutachten des
Sachverständigenbeirates eingeholt. Die gemäß den Bestimmungen des
Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 zu schützenden Interessen wurden
laut gutachterlicher Stellungnahme des Sachverständigenbeirates vom
19.12.2018 gewahrt.

Frage 11:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 12:

Wurden etwaige bauliche Veränderungen des "Pavillons" bzw. die zeitweise angebrachte "Discokugel", welche sich derzeit in Reparatur befinden soll, der Behörde
gemeldet?

Antwort:

Seit Erteilung der Baubewilligung mit Bescheid vom 12.02.2019 wurden
keine weiteren baulichen Veränderungen der Baubehörde angezeigt. Die in
der Frage erwähnte "Anbringung einer Discokugel" erscheint aus baurechtlicher Sicht auch nicht relevant.

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