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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.170

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auf Grund behördlicher kausaler Fristen zum Projekt stattfindet. Die Veranstaltung erfolgt unter strenger Einhaltung der gebotenen COVID-Präventionsmaßnahmen."
Der Einladung zu dieser Veranstaltung wie auch dem E-Mail kann man nicht entnehmen,
dass die Gäste, Gesprächspartner und Kurzreferenten per Videoschaltung an dieser Veranstaltung teilgenommen hätten!
Die Tatsache, dass der Veranstalter (BWS) noch am 30.11.2020 die Veranstaltung trotz Veranstaltungsverbot nachweislich abhalten wollte, zeugt davon, dass selbst Bürgermeister
Georg Willi, welcher an dieser Veranstaltung als Gast, Gesprächspartner bzw. Kurzreferent
teilnehmen wollte, diese Veranstaltung nicht verboten hat. Im Gegenteil – er rechtfertigte
seine Teilnahme an der Veranstaltung noch wenige Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin laut Hörensagen damit, dass er sowieso nur per Videozuschaltung mit den Bewohnern der Knollerstraße 5, 8, 10, 12 und14 das Gespräch suchen bzw. an der geplanten Diskussion teilnehmen wollte (???).
Dies würde wiederum im Umkehrschluss bedeuten, dass der Bürgermeister via Videozuschaltung an einer aufgrund der Corona Maßnahmen gesetzlich verbotenen Veranstaltung
am 04.12.2020 teilnehmen wollte (!!!).
Zum geplanten Wohnbauprojekt selber, über welches es bis auf einen bereits vermeintlich
laut Internetrecherche abgeschlossenen Architektenwettbewerb keinerlei genauere Informationen gibt, ist uns nach persönlichen Gesprächen mit MieterInnen der Knollerstraße nur bekannt, dass selbige ihre Wohnungen nicht verlassen wollen und sie ein ähnliches Schicksal
wie jener der BewohnerInnen des Eichhofes befürchten. Die BewohnerInnen der Knollerstraße verstehen auch nicht, warum der Bürgermeister der Stadt Innsbruck bei einem eigentlich privaten Wohnbauprojekt gemeinsam mit dem Amtsleiter der Wohnungsvergabe der
Stadt Innsbruck an dieser bereits genannten Informationsveranstaltung teilgenommen hätte.
Frage 1:

Sie vertreten als Bürgermeister ausschließlich die Interessen der Stadt Innsbruck.
Welche Interessen hat die Stadt Innsbruck an diesem geplanten privaten Wohnbauprojekt, sodass nicht nur der Bürgermeister, sondern auch der Amtsleiter der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, der Stadt Innsbruck als Gast, Gesprächspartner
bzw. Kurzreferent an dieser geplanten Informationsveranstaltung am 04.12.2020
teilgenommen hätten?

Antwort:

Es ist Aufgabe der Stadt, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Es wird seitens
der Stadt konkret mitgeholfen, dass die BWS mehr Menschen neuen bzw.
sanierten Wohnraum bieten kann, indem temporäre Umsiedlungen unterstützt werden.

Frage 2:

Ist es richtig, dass die Stadt Innsbruck der BWS (Gemeinnnützige allgemeine
Bau,- Wohn,- und Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.H.) BewohnerInnen der
Knollerstraße befristete bzw. unbefristete Ersatzwohnungen angeboten hätte, damit der private Bauträger mit der Umsetzung des Wohnbauprojektes beginnen
kann?

Antwort:

Seitens der Stadt Innsbruck wurde angeboten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuhelfen.
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