Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.87
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Gemäß erhaltener Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters in der MA IV war die
Umbrüggler Alm zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2018 wie folgt in der städtischen
Vermögensrechnung erfasst bzw. berücksichtigt:
Als Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung ein (Anschaffungs-)Wert von insgesamt € 249.903,97 dokumentiert.
Dieser Wert bezog sich größtenteils auf die eingebaute Küche sowie die von einem
Tischlereiunternehmen angefertigten Sitzgelegenheiten (innen und außen) auf der
Alm.
In diesem Zusammenhang machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass
über die Vp. 5/843000-042100 – Alpbesitz – Umbrüggler Alm, Einrichtung in den
Jahren 2015 und 2016 Auszahlungen im Gesamtbetrag von € 524.731,46 erfolgt
sind. Der im Jahr 2016 über diese Vp. angeordnete Betrag von € 310.923,68 beinhaltete eine Zahlung an die IISG (bzw. auf das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck) im Ausmaß von € 270.600,00, welche als „Teilzahlung“ unter Ausnutzung
des damals zur Verfügung gestandenen Voranschlagsbetrages (inkl. des vorjährigen Übertrages) zu verstehen war. Zur vollständigen budgetären Darstellung
bzw. Abdeckung der über das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck (vor-)finanzierten „Einrichtungskosten“ ist für das Jahr 2019 eine weitere Zahlung an die bauabwickelnde IISG (bzw. auf das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck) in Höhe von
€ 457.861,77 vorgesehen. Diese Auszahlungen betreffen größtenteils Einrichtungsgegenstände bzw. Innenausbautätigkeiten hinsichtlich der Umbrüggler Alm. Diese
Zahlungen waren zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung in der städtischen
Vermögensrechnung bezüglich der Umbrüggler Alm lediglich teilweise berücksichtigt.
Von der Kontrollabteilung wurde der in der MA IV zuständigen Fachdienststelle empfohlen, die über die Vp. 5/843000-042100 – Alpbesitz – Umbrüggler Alm, Einrichtung
vorgenommenen Auszahlungen im Hinblick auf deren Relevanz für die städtische
Vermögensrechnung zu prüfen. Dabei war/ist nach Einschätzung der Kontrollabteilung auch zu berücksichtigen, dass mit dem zum Prüfungszeitpunkt über diese
Vp. auf das von der IISG geführte Mandantenkonto der Stadt Innsbruck flüssig gestellten Übertrag im Ausmaß von € 270.600,00 (sowie in dem noch ausständigen
Übertrag von ca. € 458,0 Tsd.) ebenfalls Auszahlungen bedeckt wurden (bzw. werden), welche in der städtischen Vermögensrechnung abzubilden sind. Gegebenenfalls ist eine Korrektur bzw. Ergänzung des Ausweises der Umbrüggler Alm in der
städtischen Vermögensrechnung vorzunehmen; dies auch im Lichte der bevorstehenden Regelungen der (neuen) VRV 2015. Im Anhörungsverfahren sagte die MA
IV die Umsetzung der von der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlung zu.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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