Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.180

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(zu Punkt 42.3)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

SPÖ

21. Jan. 2021
Geschäffss1elle für Gemeinderal und Sladtsena1

INNSBRUCK

SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Te l. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1 731
klub@spoeinnsbruck.at

G G~ ~ 1-0l /
Innsbruck, am 21 .01.2021

ANFRAGE
Ehemalige Heim- und Pflegekinder und deren Ansprüche

Nach der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Schicksale von Heimkindern in Tirol durch
Forscherinnen an der Uni Innsbruck unter federführendem Einsatz von Prof. Dr. Horst
Schreiber interessiert zuvörderst, ob es auf Ebene bzw. im Bereich der Stadt Innsbruck Konsequenzen aus dieser Aufarbeitung gibt. Daher stellt der Sozialdemokratische Gemeinderatsklub Innsbruck nach § 18 GO-GR folgende Fragen :


Welche Einrichtungen der Stadt Innsbruck waren betroffen , wie viele Menschen haben sich als ehemalige Heim- oder Pflegekinder ob dessen, was ihnen angetan worden sei, gemeldet und wie wurde mit den erhobenen Vorwürfen umgegangen?



Wurden ehemalige, misshandelte Pflegekinder den Heimkindern bei der Aufarbeitung
gleichgestellt; wenn nicht, mit welcher Begründung?



Welche pädagogischen Maßnahmen wurden mittlerweile getroffen , damit sich derlei
Taten an Kindern und Jugendlichen nicht mehr wiederholen können und wie werden
die Maßnahmen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen in Innsbruck umgesetzt
und kontrolliert? Gibt es in der jüngsten Vergangenheit (Zeitraum 2000 bis 2020)
Zahlen zu Vorfällen zu lnnsbrucker Heimen und zu lnnsbrucker Kindern in Pflegefamilien, bei denen seitens der Behörde interveniert werden musste?



Welche Konsequenzen wurden von den zuständigen Behörden aus den aufgezeigten
Vorfällen zu Heim- und Pflegekindern gezogen?



Hat die Stadt Innsbruck Entschädigungszahlungen geleistet; wenn ja, an wie viele
Personen und in welcher Höhe?



Hat es Fälle gegeben , in denen d ie Stadt Innsbruck ehemaligen Heim- und Pflegekindern die Entschädigung nicht zuerkannt hat; wenn ja, in wie vielen Fällen und wa-