Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.185

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Frage 6: Muss die Lichtshow auch dann bezahlt werden, falls das Bergsilvester aufgrund von COVID-19 abgesagt werden muss?
Antwort: Mit den Vertragspartnerinnen werden entsprechende Ausstiegsklauseln
vereinbart werden.

Frage 7: Wenn ja, warum bzw. wann gab es diesbezüglich schon vorsorglich Verhandlungen mit dem durchführenden Unternehmen?
Antwort: Bei allen Gesprächen mit potentiellen Partnerinnen wurde diese Klausel
besprochen und als wesentlicher Vertragsbestandteil in den Gesprächen eingefordert.

ANFRAGE
1. Wurde seitens der Stadt Innsbruck bzw. der Innsbruck Marketing GmbH etc.
ein Unternehmen mit der Durchführung der „Lichtshow" bzw. für eine inhaltliche Ausrichtung (siehe Frage 5 der Anfragebeantwortung) beauftragt?

2. Wenn ja, welches Unternehmen wurde mit der neuen inhaltlichen Ausrichtung
beauftragt bzw. zu welchem Zeitpunkt aufgrund der logischen notwendigen
Vorbereitungszeit für das ausführende Unternehmen?
3. Wenn ja, wann wurde das beauftrage Unternehmen darüber informiert, dass
der Auftrag für das Bergsilver 2020/2021 hinfällig ist? (Datum)
4. Wenn ja, wann (Datum) und von wem wurde die diesbezügliche vertragliche
Vereinbarung mit dem Unternehmen unterzeichnet?
5. Wenn ja, ist eine Einsichtnahme in diesen Vertrag für die Gemeinderätinnen
und Gemeinderäte der Stadt Innsbruck möglich?
6. Wenn ja, wo liegt dieser Vertrag zur Einsichtnahme für Gemeinderätinnen und
Gemeinderäte der Stadt Innsbruck zur Einsichtnahme auf?
7. Wenn nein, warum ist eine Einsichtnahme in diesen Vertrag für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Innsbruck nicht möglich?
8. Wenn ja, wurden mit dem Unternehmen Ausstiegsklauseln - im Falle einer Absage des Bergsilvesters- tatsächlich vereinbart?
9. Wenn ja, um welche Ausstiegsklauseln handelt es sich im Detail!?