Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.89
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Wie die dahingehende Überprüfung der Kontrollabteilung zeigte, werden auf dem
bei der IISG für die diesbezügliche Verrechnung der Betriebskosten eingerichteten
Konto unterjährig die Kosten für Versicherungen und die Müllgebühren erfasst. Gemäß der maßgeblichen Vereinbarung im Pachtvertrag hat die Abrechnung der „Betriebskosten für Brandversicherungen etc.“ bis spätestens 30.06. des Folgejahres
durch die IISG zu erfolgen. Die (Betriebskosten-)Abrechnungen für die Jahre 2016
und 2017 wurden von der IISG am 14.03.2017 und am 12.03.2018 vorgenommen.
Wie die Sichtung des bei der IISG für die Pächterin geführten Bestandnehmerkontos
zeigte, waren die ihr von der IISG vorgeschriebenen (Betriebs-)Kosten der Jahre
2016 bzw. 2017 zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung der Kontrollabteilung Mitte
April 2018 lediglich teilweise bezahlt. Der gesamte Rückstand darauf belief sich zum
damaligen Prüfungszeitpunkt auf € 4.565,43 zuzüglich insgesamt € 7,00 an offenen
Mahnspesen und bezog sich auf offenbar bis damals nicht bezahlte Müllgebühren.
Die Kontrollabteilung empfahl der IISG, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landund Forstwirtschaft sowie der Pächterin der Umbrüggler Alm die Nichtzahlung der
Müllgebühren zu besprechen und um eine Bezahlung dieser bislang nicht beglichenen Betriebskosten bemüht zu sein.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren gab die IISG an, dass sie am 11.07.2018 eine
Zahlung für die Müllgebühren der Jahre 2016 und 2017 erhalten habe. Dies wurde
der Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2018 anhand eines Bestandnehmerkontoauszuges nachgewiesen. Für die Kontrollabteilung war
dabei ersichtlich, dass von der Pächterin offensichtlich lediglich ein Teilbetrag im
Ausmaß von € 1.920,00 (für die Jahre 2016 und 2017) bezahlt worden ist.
Erneut dazu befragt gab die IISG an, dass die Müllproblematik mit der Pächterin
besprochen und diese aufgefordert worden sei, die Angelegenheit mit der Stadt
Innsbruck (Forstamt) zu klären. Zum Prüfungszeitpunkt der Follow up – Einschau
Mitte Feber 2019 haftete auf dem Bestandnehmerkonto der Pächterin jedenfalls erneut ein Rückstand aus, welcher auch nicht bezahlte Müllkosten der Vorjahre beinhaltete. Die Kontrollabteilung hält daher ihre ausgesprochene Empfehlung aufrecht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Von der Kontrollabteilung wurde weiters in Verbindung mit den weiter zu verrechnenden (Betriebs-)Kosten darauf hingewiesen, dass eine Weiterverrechnung der
Grundsteuer an die Pächterin – so wie dies im Pachtvertrag ausdrücklich angeführt
ist – im Zuge der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 nicht
hervorging. Eine dahingehende Abklärung mit dem Referat Gemeindeabgaben –
Vorschreibung der MA IV brachte das Ergebnis, dass die Umbrüggler Alm zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung Mitte März 2018 noch laut dem Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21.03.1990,
AZ 908-1-0294/0 (Zerlegung Innsbruck – Ampass – Thaur; KG Hötting) bewertet
worden ist. Die für diese Gesamtfläche maßgebliche Grundsteuervorschreibung belief sich zuletzt auf jährlich € 946,95.
Im Zuge der Nachfragen der Kontrollabteilung erging vom Finanzamt Innsbruck für
die Umbrüggler Alm am 09.03.2018 ein (neuer) Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, AZ 908-2-3199/6 zum 01.01.2016. Auf der Grundlage dieses Be-
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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