Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.200

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Begründung:
Im Herbst 2020 wurde im lnnsbrucker Stadtteil St. Nikolaus-Mariahilf in der lnnstraße
der Gehsteig verbreitert. Obwohl lt. einer Anfragebeantwortung des Bürgermeisters
die Umsetzung der Gehwegverbreiterung ca. 60.000 Euro kosten soll, hat man auf die
Errichtung von taktilen Bodenleitlinien für blinde und sehbehinderte Menschen
entweder vergessen, oder bewusst, aus welchen Gründen auch immer, darauf
verzichtet. Auf alle Fälle ist es nicht tragbar, dass auf die Erleichterung für blinde und
sehbehinderte Menschen bei der Gehtsteigverbreiterung in der lnnstraße verzichtet
wurde,

und

somit

eine

Ungleichbehandlung

von

Menschen,

wenn

nicht

Diskriminierung, stattfindet.

Begriffserklärung:
Taktile Bodenleitsysteme

Das taktile Bodenleitsystem besteht aus Leitlinien, sogenannten Auffanglinien oder
einem Aufmerksamkeitsfeld . Die Leitlinien sind nebeneinanderliegende Streifen, die
sich möglichst kontrastreich vom Boden abheben. Einer Leitlinie kann entlang
gegangen werden.
Im Vergleich:

In Wien sind in den letzten Jahren tausende Kilometer taktiler Bodenleitlinien im
öffentlichen Raum errichtet worden. Sie tragen erheblich dazu bei, dass blinde und
sehbehinderte Menschen sich orientieren können. Besonders wichtig ist dies auf
größeren Plätzen, oder in Menschenmengen. Blinde Menschen haben damit oft erst
die Möglichkeit, überhaupt selbständig mobil zu sein.
Ausgehend

davon,

dass

die

Initiatoren

der

Gehsteigberbreitung

mit

der

Gehsteigverbreiterung eine Belebung der lnnstraße erreichen wollen, ist daher die
Errichtung einer taktilen Bodenleitlinie für blinde und sehbehinderte Menschen
unabdingbar.
Der lnnsbrucker Gemeinderat möge daher mehrheitlich der Errichtung einer taktilen
Bodenleitlinie für Menschen mit Sehbehinderung bei der Gehsteigverbreiterung in
der lnnstraße zustimmen.