Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.7
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Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
22.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
MagIbk/35643/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F32, Innenstadt, Bereich zwischen Brixner Straße 6,
Südtiroler Platz 2 - 16 und Salurner Straße 2a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. INF5), gemäß § 36 TROG 2016
24.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen
24.1
GfGR/19/2021
Humanitäres Bleiberecht, Instrumente für Länder und Gemeinden,
Resolution (ALI, GRÜNE, FI, SPÖ,
NEOS, FRITZ und GERECHT)
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F32, Innenstadt, Bereich zwischen Brixner Straße 6, Südtiroler
Platz 2 bis 16 und Salurner Straße 2a (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F5), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
23.
MagIbk/35715/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B53, Innenstadt, Bereich Amraser Straße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. INB19 und Nr. IN-B19/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem beiliegenden dringenden Antrag von
GR Onay, GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan
(GRÜNE), GR Mag. Krackl (FI), GR Mag.
Plach (SPÖ), GRin Mag.a Seidl (NEOS),
GR Mayer (FRITZ) und GR Depaoli (GERECHT) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc, GR Appler, GR Mag. Falch und GRin
Mag.a Lutz, 4 Stimmen; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Der von ALI, GRÜNE, FI, SPÖ, NEOS,
FRITZ und GERECHT eingebrachte dringende Antrag wird dem Inhalt nach angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B53, Innenstadt, Bereich Amraser
Straße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B19 und Nr. IN-B19/2), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
GR-Sitzung 25.02.2021
24.2
GfGR/20/2021
Gastgärten, Mieterlass für das
Jahr 2021 (GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Dem beiliegenden dringenden Antrag von
GR Depaoli wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.