Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.15
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Bis zum Jahr 2014 gab es die Möglichkeit seitens der Länder (mit Zustimmung des
BMI) einen Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zu
erteilen.
Es
handelt
sich
dabei
um
ein
Bleiberecht,
das
es
besonders
schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen für einen vorerst
befristeten Zeitraum erlaubt, legal in Österreich zu leben. Mit 1. Jänner 2014 ist die
Zuständigkeit
für
die
Gewährung
dieses
Bleiberechts
in
besonders
berücksichtigungswürdigen Fällen an den Bund übergegangen. Das bedeutet, dass
die Entscheidung darüber nunmehr den dem Innenministerium unterstellten
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl obliegt.
Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Behörde des Bundes im Stande ist, eine
angemessene und reflektierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ein humanitäres
Bleiberecht besteht oder nicht. Gerade auf Gemeindeebene wird die persönliche
Situation der betroffenen Personen sichtbar, besonders der Integrationsgrad. Weiter
hat die Abschiebung auch Auswirkungen auf das Umfeld, wenn Kinder mitten im
Schuljahr aus der Klasse gerissen werden, wenn Betriebe von heute auf morgen
einen
wertvollen
Mitarbeiter verlieren
Nachbarschaft verschwindet.
Die Dringlichkeit ist im Text begründet.
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oder eine Familie plötzlich aus der