Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.22
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versorgen, die österreichischen Firmen, die
uns Grundlegendes anbieten… Darauf
kommt es an! Wir müssen regionale Wirtschaftskreisläufe fördern! (Beifall)
9.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.02.2021:
Die Stadt Innsbruck erwirbt von
, geboren am
,
das Grundstück
KG 81102 Amras
mit einer bücherlichen Fläche von
2.
Der Kaufpreis beträgt €
(das
sind €
/m²) und ist binnen 14 Tagen nach allseitiger Vertragsunterfertigung, sohin vor Verbücherung des Eigentumsrechtes der Stadt Innsbruck,
zur Zahlung an
fällig.
3.
Im Falle einer Umwidmung hat die
Stadt Innsbruck eine allenfalls anfallende Immobilienertragsteuer zu bezahlen.
4.
Optionsvertrag mit Gemeinde
Westendorf über städtische Liegenschaften
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
MagIbk/35711/LA-LSA/1/SAG/1
Stadt Innsbruck, Ankauf eines
Grundstücks in KG Amras
1.
10.
Da sich der Gemeinderat mit Beschluss
vom 10.12.2020 für die Ausübung des
Vorkaufsrechtes beim Grundstück
, KG Amras, in Höhe von
€
mit der Bedeckung aus Positionen des Voranschlag 2021 ausgesprochen hat, sind weitere Grundstückskäufe, die Teil des vereinbarten
Investitionspaketes sind, nur mittels
Nachtragskredit bedeckbar. Der diesbezügliche Antrag um "Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen" über die Haushaltsstelle 1/846.000001100, Wohn- und Geschäftsgebäude, Unbebaute Grundstücke - das
Grundstück
, KG Amras, betreffend
wird von der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, in der Sitzung des Ausschusses
für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen am 15.02.2021 dem Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen zur Behandlung und sodann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
GR-Sitzung 25.02.2021
11.
Maglbk/35269/SU-WT/1
Stadt Innsbruck, Investitionskostenzuschuss an die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB AG),
Infrastruktureinrichtungen für Veranstaltungen, Altstadt
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 03.02.2021:
Für die im Zusammenhang mit dem derzeit
laufenden Leitungserneuerungsprojekt in
der Innsbrucker Altstadt erstellten Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser
für Veranstaltungen leistet die Stadt Innsbruck an die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB AG) einen einmaligen pauschalierten Investitionskostenzuschuss in Höhe von
€ 431.192,--.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird angewiesen,
den Betrag an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) zu überweisen.
Die Bedeckung für diesen Investitionskostenzuschuss ist auf der Vp. 1/780100786200, Wirtschaftsförderung, Kapitaltransfers an Beteiligungen, gegeben.
GR Kunst: Ich habe eine Frage zu diesem
Akt. Es geht um das E-Mail, das Sie, Herr
Bürgermeister, beigefügt haben. In diesem
Schreiben wird die gesamte Chronologie
meines Anliegens beschrieben. In meinem
Antrag geht es um die Errichtung eines
Schutzpollers in der Maria-TheresienStraße zum Schutze der Bevölkerung. Mein
Antrag wurde bereits im Jahr 2017 eingebracht, doch bis dato wurde kein Poller errichtet.
Herr Bürgermeister, Sie schreiben in diesem E-Mail:
"… damit ist für mich klar, der Poller muss
vom Bund bezahlt werden und nicht von
uns als Stadt Innsbruck. Im Übrigen war es
ein Prüfantrag. Es wurde vieles geprüft und
auch die Preise errechnet. Wenn der Bund
die Poller bezahlt, geht das in Ordnung,