Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.28
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2.
Die Tarife für die Fischerei am Achensee werden von der Saison 2020 übernommen bzw. fortgeschrieben (Preise
inklusive 20 % Ust.) und betragen:
Tarife Fischerei:
Jahreslizenz € 390,-Tageslizenz € 20,--
3.
Die Stadt Innsbruck legt die Entgelte
für Wassereinbauten (vertraglich geregelte Flächenbeanspruchungen für
Stege, Badeplattformen, Sitzterrassen
etc.) wie folgt fest (Preise inklusive
20 % Ust.):
Verein Tiroler Jugend - Förderungsprojekt "Livestage" € 11.500,-für die Jahre 2021, 2022 und 2023 laut vorliegenden Vereinbarungen.
Die Bedeckung erfolgt aus dem Bereich
"Kinder und Jugend", Fonds 259010, Sachkonto 757510.
18.
V 1921/2021
Verwendung der Subvention 2020
im Jahr 2021 samt Verlängerung
der dazugehörigen Nachweisfrist
für die SeniorInnenstuben
öffentlich zugängliche Einbauten
über Wasser z. B. Badestege, Badeplattformen etc.:
€ 12,-- (m2 und Jahr)
Beschluss (einstimmig):
privat bzw. gewerblich genutzte Einbauten über Wasser z. B. Sitzterrassen etc.:
€ 24,-- (m2 und Jahr)
Die Verwendung der Subvention 2020 wird
für die SeniorInnenstuben für das Jahr 2021
genehmigt und die Frist zur Erbringung der
dazugehörigen Nachweise bis zum
31.10.2021 verlängert.
Antrag des Stadtsenates vom 24.02.2021:
Einbauten unter Wasser:
€ 8,-- (m2 und Jahr)
19.
16.
Vorschreibung der Kindergarten-,
Schülerhort- und Tagesheimtarife
KU-V 1765/2021
Stadtbibliothek, Jahresbeiträge
V 0728/2021
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.02.2021:
Antrag des Stadtsenates vom 17.02.2021:
Die Betreuungsbeiträge für Jänner 2021 in
den städtischen Kindergärten, Schülerhorten und Tagesheimschulen werden während des derzeitigen harten Lockdowns und
dem damit verordneten Notbetrieb nicht vorgeschrieben.
Die Gültigkeitsdauer der Jahreskarten der
Stadtbibliothek für das Jahr 2021 wird auf
15 Monate verlängert, um die Schließzeiten
während der Lockdown-Phasen zu kompensieren.
20.
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik
Antrag des Stadtsenates vom 03.02.2021:
20.1
V-KJ 01092/2021
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt den
AntragstellerInnen eine "Mittelfristige Fördervereinbarung" in Höhe von:
Anträge vom 03.02.2021
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 03.02.2021:
17.
V 759/2021
Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung von Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beschluss (einstimmig):
Österreichische Kinderfreunde,
Landesorganisation Tirol € 38.000,--
GR-Sitzung 25.02.2021