Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.29

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- 114 -

Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
StRin Mag.a Mayr: Ich möchte den Gemeinderat kurz darüber informieren, welch enormer Aufwand hinter diesen Förderverträgen
steht. Seit Herbst 2019 gibt es neue Richtlinien des Landes Tirol, damit die Bundesmittel von den Gemeinden abgeholt werden
können. Das bedeutet, seit ca. eineinhalb
Jahren gelten die neuen Richtlinien und ich
möchte Euch erklären, wie sie sich auf die
Fachabteilung auswirken.
Früher hat es nur einen Fördertopf gegeben. Wir haben ca. 78 Förderanträge gestellt, die einen Zeitaufwand von 60 bis 70
Stunden pro Jahr ausgemacht haben. Nun
gibt es drei Fördertöpfe! Um die Geldmittel
des Bundes abholen zu können, müssen wir
über 1.150 Anträge stellen! Der Zeitaufwand
beträgt momentan 1.120 Stunden pro Jahr!
Zum Vergleich: Vor dem Jahr 2019 haben
wir lediglich 60 bis 70 Stunden benötigt.
Das ist ein enormer Aufwand! Wir haben
eine Vollzeitkraft, die sich mehr als ein halbes Jahr lang mit diesen Förderanträgen
befassen muss. Weiters müssen Rückfragen bearbeitet werden. Man muss sich
rechtfertigen, weshalb z. B. ein Geländer
verlängert wird. Es muss genau begründet
werden, dass es um die Barrierefreiheit geht
und welche Normen eingehalten werden
müssen. Weshalb wurde ein Poller versetzt? Weil er im Falle eines Brandes im
Fluchtbereich steht. Jede Steckdose wird
hinterfragt! Es erreichte uns tatsächlich die
Frage, weshalb eine gewisse Steckdose getauscht wurde!
Schaut Euch einmal im Detail an, wie groß
der Arbeitsaufwand hinter diesen Förderungen ist. Außerdem verursachen die aktuellen Richtlinien hohe Personalkosten. Die
neuen Förderrichtlinien müssen dringend
überarbeitet werden. Sie führen dazu, dass
gewisse Förderbeiträge einfach nicht mehr
abgeholt werden können. Das ist absurd!
Ich wollte Euch darüber informieren und wir
werden versuchen, eine Vereinfachung dieser Richtlinien zu bewirken. Es betrifft auch
viele Privateinrichtungen. Es fließt enorm

GR-Sitzung 25.02.2021

viel Zeit in die Einhaltung dieser Förderrichtlinien, ohne dass ein Mehrwert für die Kinder der Stadt Innsbruck herausschaut.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Es wurde
gerade erläutert, das Abholen der Beiträge
ist enorm schwierig. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich diese neuen Kriterien in
der Realität nicht widerspiegeln! Gerade bei
der Sprachförderung sieht es in der Wirklichkeit anders aus.
Es gibt einen Sprachförderungsbedarf von
mindestens 50 %. Die SprachtrainerInnen
haben vier Stunden pro Woche Zeit, damit
sie mit 15 bis 20 Kindern lernen können. Die
Kriterien sind sogar hier schwammig! Wenn
keine SprachtrainerInnen zur Verfügung
stehen, darf auch jemand ohne explizites
Sprachtraining den Unterricht übernehmen.
Aus diesem Grund werden wir GRÜNE
heute einen Antrag einbringen, der darauf
abzielt diese "Artikel 15a-Kriterien" zu verbessern. Den Lerngruppen müssen mehr
Stunden zur Verfügung stehen. Der Ansatz
von 50 % muss auf 25 % heruntergeschraubt werden. Die Artikel 15a-Kriterien
des Bundes spiegeln nicht die Realität in
den Gemeinden wider! Es führt dazu, dass
Gemeinden bis zu 15 % höhere Ausgaben
im Sozialbereich haben, um diese Defizite
zu minimieren. (Beifall)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 114)
vom 03.02.2021 wird angenommen.
20.2

V-KJ 01991/2021
Anträge vom 17.02.2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.02.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.