Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.88

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Bis zum Jahr 2014 gab es die Möglichkeit seitens der Länder (mit Zustimmung des
BMI) einen Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zu
erteilen.

Es

handelt

sich

dabei

um

ein

Bleiberecht,

das

es

besonders

schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen für einen vorerst
befristeten Zeitraum erlaubt, legal in Österreich zu leben. Mit 1. Jänner 2014 ist die
Zuständigkeit

für

die

Gewährung

dieses

Bleiberechts

in

besonders

berücksichtigungswürdigen Fällen an den Bund übergegangen. Das bedeutet, dass
die Entscheidung darüber nunmehr den dem Innenministerium unterstellten
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl obliegt.
Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Behörde des Bundes im Stande ist, eine
angemessene und reflektierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ein humanitäres
Bleiberecht besteht oder nicht. Gerade auf Gemeindeebene wird die persönliche
Situation der betroffenen Personen sichtbar, besonders der Integrationsgrad. Weiter
hat die Abschiebung auch Auswirkungen auf das Umfeld, wenn Kinder mitten im
Schuljahr aus der Klasse gerissen werden, wenn Betriebe von heute auf morgen
einen

wertvollen

Mitarbeiter verlieren

Nachbarschaft verschwindet.
Die Dringlichkeit ist im Text begründet.

all•

~lternative liste
1nnsbruck

oder eine Familie plötzlich aus der