Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.106
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der erhöhte Mietzins zur Vorschreibung. Der Nachzahlungsbetrag für die Monate
Jänner bis November 2018 in Höhe von (brutto) € 12.775,18 wurde vorgeschrieben
und vom Bestandnehmer prompt bezahlt. Dies wurde der Kontrollabteilung anhand
eines Bestandnehmerkontoauszuges nachgewiesen.
Der Termin für eine weitere Erhöhung wurde in Evidenz genommen und wird diese
in Abstimmung mit dem Referat Liegenschaftsangelegenheiten durchgeführt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Stadtsenat ermächtige in seiner Sitzung vom 14.09.2005 das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, aus den Restmitteln des Sonderdepots Gestellungsbetrieb – Immobilienveranlagung einen Betrag von € 4,3 Mio. (exakt
€ 4.298.691,18) an den Gestellungsbetrieb zwecks Abdeckung der dort anfallenden
Pensionsverpflichtungen für den Zeitraum Oktober 2005 bis Feber 2006 zu transferieren.
Aus finanzwirtschaftlichen Überlegungen (gute Entwicklung der im Spezialfonds
enthaltenen Veranlagungen) wurde damals vorgeschlagen, im Jahr 2005 anstelle
einer Veräußerung von Spezialfondsanteilen die benötigten Geldmittel aus seinerzeit ebenfalls im Rahmen von Wertpapierdepots (bei der Stadt Innsbruck) veranlagten Restmitteln aus der Immobilienveranlagung zu finanzieren.
Vom Stadtsenat wurde in diesem Zusammenhang weiters beschlossen, dass im
Bedarfsfall bei Notwendigkeit des Ankaufes von Grundstücken (für Wohnbauzwecke) aus dem Immobilienteil der Betrag von € 4,3 Mio. (dem GESB) wieder entnommen werden kann. Seither wird diese Position in den (halbjährlichen) Berichterstattungen der MA IV an den Stadtsenat hinsichtlich der Entwicklung des Immobilienteils
der Veranlagung Pensionsrückdeckung angeführt.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass vom externen Controller in seinen schriftlichen Dokumentationen bezüglich der Simulationsstudien
bzw. zuletzt der „Strategieanalyse“ vom 28.04.2017 zur Thematik der regionalen
Immobilienprojekte erläutert wird, dass derzeit € 4,5 Mio. noch nicht in Immobilienprojekte investiert sind. Für den Fall, dass sich ein interessantes Objekt ergeben
sollte, könne dieser Betrag aus den Finanzveranlagungen (des GESB) entnommen
werden.
Die Kontrollabteilung empfahl einerseits, die aufgezeigte betragliche Divergenz zwischen den Berichterstattungen der MA IV und der Strategieanalyse des externen
Controllers abzuklären und zu korrigieren. In der dazu abgegebenen Stellungnahme
wurde angekündigt, die Korrektur zu veranlassen.
Andererseits wurde von der Kontrollabteilung auf das vom externen Controller bereits für das Jahr 2024 prognostizierte Aufbrauchen der Finanzveranlagungen des
GESB hingewiesen. Vor diesem Hintergrund empfahl die Kontrollabteilung, diesen
Betrag – welcher im Jahr 2005 aus dem Immobilienteil zur Finanzierung von Pensionslasten des GESB verwendet worden ist – in die im Detail noch auszuarbeitenden
strategischen Überlegungen betreffend die Verwertung von Immobilien miteinzubeziehen. Im Anhörungsverfahren verwies die MA IV darauf, dass sie bestrebt ist, den
Finanzbeirat mit der betreffenden Thematik zu befassen.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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