Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.159

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(j)
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StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger

GR Bernhard Schmidt

Stadtmagistrat Innsbruck GRin Deborah Gregoire
eingelangt am

KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

. .2 5. Feb. 2021

GRin Astrid Denz

6 Pt:R /3 -f/? 02°!
GRin Beatrix Klaus
Geschäflss!elle für Gemeinderat und S!ad!sena!
(zu Punkt 37.7)

Innsbruck, am 21.02.2021

Anfrage
betreffend offene Verbindlichkeiten aus der Causa „Neubau MCI"
Der Bericht der städtischen Kontrollabteilung KA-05830/2019 über die Prüfung von
Teilbereichen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt des MCI-Neu und dem
Projektabbruch hält auf den Seiten 114 und 115 (Textziffern 291 bis 293) fest wie folgt:
"Eineinhalb Jahre später, und zwar am 04.08.2020, hat die IIG KG der Stadt Innsbruck ,nach dem
geschlossenen Vergleich . . . die entsprechende Zwischenabrechnung ... " übermittelt und um
Anordnung des in der folgenden Tabelle abgebildeten Betrages (offene Forderung) ersucht: ( ... )
[Anmerkung: es handelt sich um eine Gesamtsumme von 405.177,01 Euro] ( ...) Für den
Zahlungseingang der in obiger Tabelle ausgewiesenen offenen Forderung hat die IIG KG den
25.08.2020 vorgemerkt. Auf das sich zum Prüfungszeitpunkt immer noch in Bearbeitung
befindliche Zahlungsansuchen hin angesprochen, hat die Kontrollabteilung vom Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung am
03.11.2020 die Information erhalten, dass dieser Betrag noch nicht überwiesen worden ist bzw.
nicht überwiesen werden konnte, da ,für diesen Zweck kein Budget im heurigen Jahr vorhanden
ist. Nach aktuellem Stand ist noch nicht klar, ob der Betrag überhaupt von der Stadt Innsbruck
überwiesen wird oder ob die Kosten von der IIG KG selbständig zu tragen sind." Dazu ruft die
Kontrollabteilung in Erinnerung, dass der GR in seiner am 30.04.2020 abgehaltenen, nicht
öffentlichen Sitzung dem bedingt abgeschlossenen Vergleich zwischen der IIG KG und den
Architekten zugestimmt und zugleich die IIG KG beauftragt und ermächtigt hat, die
Vergleichssumme von brutto € 436.055,48 an die Architekten bzw. deren Rechtsvertretern zu
überweisen. Im gegenständlichen GR-Beschluss findet sich keine protokollierte Andeutung
hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten durch die Stadt Innsbruck. Laut erhaltener Auskunft des
Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV ist für das Wirtschaftsjahr 2021
(bemerkenswerterweise) kein entsprechender Budgetposten seitens der Stadt Innsbruck
vorgesehen. Dem Leiter der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung wird daher
nahegelegt, um eine rasche, aber v.a. transparente, projektbezogene Abwicklung der letztendlich
von der Stadt Innsbruck zu tragenden Kosten bemüht zu sein."

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