Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.160
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Zusammengefasst lassen sich daraus folgende Fakten entnehmen:
1. Die IIG KG übermittelte der Stadt am 04.08.2020 eine Zwischenabrechnung über einen
offenen finanziellen Betrag von insgesamt 405.177,01 Euro, der von der Stadt zu
bezahlen ist und ersuchte um Anweisung dieser Summe.
2. Dieser Betrag ist bis dato nicht angewiesen worden .
3. Im städtischen Haushaltsvoranschlag wurde für den ggst. Zweck weder im
Rechnungsjahr 2020 (vgl. Auskunft des Amts für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung am 03.11 .2020) noch im
Rechnungsjahr 2021 (weitere Auskunft des Amts für Finanzverwaltung und Wirtschaft)
Vorsorge getroffen.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Warum wurden die, im Zusammenhang mit dem im Bericht KA-05830/2019 über die
Prüfung von Teilbereichen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt des MCINeu und dem Projektabbruch auf Seite 114 (Textziffer 291) angeführten Vergleich
anfallenden, Kosten im städtischen Voranschlag 2020 nicht berücksichtigt?
a) Wurde eine Budgetierung überhaupt seitens zuständiger Mitarbeiter in der MA IV,
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, in Betracht gezogen? Falls ja, warum
erfolgte eine solche dennoch nicht?
b) Gab es eine Anweisung/ Weisung oder sonst wie auch immer geartete
Einflussnahme durch politische Mandatsträger, eine Budgetierung zu unterlassen?
Falls ja, durch welche Person(en) erfolgte eine solche Anweisung/ Weisung oder
sonstige Einflussnahme und wie wurde selbige argumentiert?
2. Warum wurden die, im Zusammenhang mit dem im Bericht KA-05830/2019 über die
Prüfung von Teilbereichen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt des MCINeu und dem Projektabbruch auf Seite 114 (Textziffer 291) angeführten Vergleich
anfallenden, Kosten -trotz spätestens mit 04.08.2020 bekannt gewordener konkreter
Betragshöhe - im städtischen Voranschlag 2021 nicht berücksichtigt?
a) Wurde eine Budgetierung überhaupt seitens zuständiger Mitarbeiter in der MA IV,
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, in Betracht gezogen? Falls ja, warum
erfolgte eine solche dennoch nicht?
b) Gab es eine Anweisung/ Weisung oder sonst wie auch immer geartete
Einflussnahme durch politische Mandatsträger, eine Budgetierung zu unterlassen?
Falls ja, durch welche Person(en) erfolgte eine solche Anweisung/ Weisung oder
sonstige Einflussnahme und wie wurde selbige argumentiert?
3. Ist der Bürgermeister und Finanzreferent der Stadt überhaupt grundsätzlich bestrebt,
die seitens der IIG KG am 04.08.2020 geltend gemachte Forderung zu begleichen?
a) Falls ja, wann wird eine Anweisung der ggst. Forderung an die IIG erfolgen?
b) Falls nein, aus welchen Gründen? Wie soll dann die Vorgangsweise der Stadt
Innsbruck gegenüber der IIG KG in ggst. Angelegenheit in weiterer Folge
1
aussehen?
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