Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.164

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In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Wurde die vom Stadtsenat in seiner Sitzung vom 15.07.2020 beschlossene Richtlinie
bereits in allen betroffenen Aufsichtsräten umgesetzt?
• Falls ja, welche Mitglieder des Gemeinderats bzw. des Stadtsenats sind in welchen
Aufsichtsräten vertreten?
• Falls nein, welche Gründe standen einer Umsetzung jeweils entgegen?
2. Erhalten derzeit seitens der Stadt Innsbruck entsandte Aufsichtsrats-Mitglieder, welche
Mitglieder des Gemeinderats und/oder des Stadtsenats sind, eine finanzielle
Entschädigung?
• Falls ja, um welche Personen handelt es sich und welche Höhe hat die jeweilige
Entschädigung? (Anm.: Eine Berufung auf „Datenschutz" kann hier nicht verfangen,
da es sich um Einnahmen politischer Mandatare aus einer öffentlichen Tätigkeit
handelt.)
• Falls nein, warum nicht?
3. Wann werden für die städtischen Beteiligungen jeweils Aufsichtsräte neu nominiert?
4. Gibt es Aufsichtsrats-Mitglieder bzw. -Vorsitzende, hinsichtlich derer die Richtlinie vom
15.07.2020 noch nicht umgesetzt wurde?
• Falls ja, welche Gründe standen einer Umsetzung jeweils entgegen?
5. Gibt es Aufsichtsrats-Mitglieder bzw. -Vorsitzende, die derzeit mehr Entschädigung
erhalten, als dies in der Richtlinie vom 15.07.2020 vorgesehen ist?
• Falls ja, um welche Personen handelt es sich dabei und in welchen Aufsichtsräten
sind diese Mitglied?

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