Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.13
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(zu Punkt 16.)
Entwurf V 0.4. Stand 11.02.2021
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t.
§ 42
Vertretung der Stadt nach außen
(1) Der Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen in allen
Angelegenheiten.
§ 42
Vertretung der Stadt nach außen
§ 42
Vertretung der Stadt nach außen
(1) Der Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen in allen
Angelegenheiten.
(1) Der Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen in allen
Angelegenheiten.