Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.15
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(zu Punkt 17. )
Textziffer
Zl. KA-00047/2021
BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP – EINSCHAU 2020
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2020 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 04.03.2021 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 23.02.2021 Zl. KA-00047/2021, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den
Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
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Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen
Berichten durchgeführt, die im Jahr 2020 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im Gemeinderat behandelt worden sind.
Weiters enthält die aktuelle Follow up – Prüfung auch jene Empfehlungen, welche
von der Kontrollabteilung anlässlich der im Jahr 2020 durchgeführten Prüfungen von
Unternehmungen, die auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des IStR der
Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind.
Im Rahmen dieser Prüfungen hat die Kontrollabteilung Empfehlungen formuliert, deren Umsetzungen im Zuge der seinerzeitigen Stellungnahmen entweder zugesichert
oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung der damaligen Anhörungsverfahren noch nicht (gänzlich) umgesetzten Empfehlungen
bzw. in diesem Zusammenhang allfällige offene Nachweise zur Empfehlungsumsetzung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2020.
Darüber hinaus wurden auch jene Anregungen aus der vorangegangenen Follow
up – Einschau 2019 erneut aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
2 Vorgangsweise
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Bericht
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen städtischen Dienststellen sowie
die Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen mit dem Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene Veranlassungen auf
direktem Wege innerhalb einer 2-wöchigen Frist zu berichten. Zudem wurde erbeten, diesbezügliche Umsetzungsmaßnahmen durch geeignete Nachweise zu belegen.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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