Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.114
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nicht der MA III im Stadtmagistrat zugekommen und somit hatte diese auch nicht
die Aufgabe zu regeln, wer die neuerliche Beantragung einer Förderung durch ‚klima
aktiv mobil‘ durchzuführen bzw. zu veranlassen und zu überwachen hätte. Wie die
MA III in ihrer damaligen Stellungnahme abschließend ausführte, war daher eine
Überprüfung der internen Abläufe der MA III in diesem Falle nicht relevant.
Die Kontrollabteilung hält hierzu erläuternd fest, dass es tatsächlich keine spezifische Projektstruktur innerhalb des Stadtmagistrates gab, sich ihre Empfehlung, die
internen Abläufe zu evaluieren und ggf. im Sinne eines Risikomanagements zu verbessern, jedoch auf die bestehenden Strukturen bezog.
Die MA III teilte im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 mit, dass hinsichtlich
der Organisation von spezifischen Förderungen mit Änderung der Geschäftseinteilung zur MGO per 01.02.2019 eine Zusammenführung von Zuständigkeiten erfolgt
sei. So wurden der MA III – Amt für Tiefbau die beiden Aufgaben „Projektmanagement für FußgängerInnen und Fahrradverkehr“ sowie „Förderungen von Verkehrsprojekten für FußgängerInnen und Fahrradverkehr“ zugeordnet, welche bislang der Magistratsdirektion oblagen. Diese Agenden würden somit nunmehr unmittelbar von den neu eingesetzten Koordinatoren für den Fuß- und Radverkehr wahrgenommen. Durch diese Aufgabenkonzentration könne eine Risikoreduktion im
Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung erwartet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
7.2 Bericht über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche
der Gebarung und Jahresrechnung 2016 der
Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG
Innsbrucker Immobilien GmbH
Innsbrucker Immobilien Service GmbH
(Bericht vom 12.07.2018)
124
In Bezug auf das Organigramm der IIG KG wurde von der Kontrollabteilung darauf
verwiesen, dass der zum damaligen Prüfungszeitpunkt im Geschäftsbereich „Technik“ geführte Bereich „nachhaltige Gebäudeentwicklung + Energieeffizienz“ bis
31.12.2016 als Servicestelle geführt wurde und mit Wirksamkeit 01.01.2017 als Bereich eingerichtet worden ist. Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen,
dass in der zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Fassung des IKS-Handbuches der
seit 01.01.2017 bestehende Bereich „nachhaltige Gebäudeentwicklung + Energieeffizienz“ immer noch als Servicestelle dokumentiert wurde.
Der im Geschäftsbereich „Technik“ mit „Handwerksbetrieb“ benannte Bereich trug
vor dieser im Mai des Jahres 2016 vorgenommenen Änderung die Bezeichnung
„Servicebetriebe“. Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass in der
zum damaligen Prüfungszeitpunkt aktuellen Fassung des IKS-Handbuches im Organigramm immer noch die vorige Bezeichnung „Bereich Servicebetriebe“ dokumentiert wurde.
Von ihr wurde daher empfohlen, das Organigramm im IKS-Handbuch in den aufgezeigten Punkten zu aktualisieren, was von der IIG KG im Anhörungsverfahren zugesagt worden ist.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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