Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.23
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Erneut dazu befragt informierte die Fachdienststelle aktuell darüber, dass die erforderlichen Beschlüsse für die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene Erhöhung
des Selbstbehaltes nicht rechtzeitig eingeholt werden konnten, da sich die politische
Entscheidungsfindung verzögert habe. Die Corona-Pandemie habe sodann zu ergänzenden Verzögerungen geführt und letztlich eine weitere Begründung dafür geliefert, von einer Erhöhung im Jahr 2020 abzusehen. Abschließend wurde (erneut)
in Aussicht gestellt, die Gremien mit der Thematik „Erhöhung Selbstbehalt Frauennachttaxi“ nach Beendigung der COVID-Krise zu befassen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Belegkontrollen II. Quartal 2019
(Bericht vom 07.10.2019)
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Die Kontrollabteilung behob eine Anordnung zur Belegnummer 190007915 des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV im Zusammenhang mit monatlich
geleisteten Zahlungen an die Mieterin eines ehemaligen Geschäftslokales in Höhe
von € 514,03.
Diese Zahlungen basieren auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 1992 bezüglich
eines Mietrechtsverzichtes für ein Geschäftslokal. Diesbezüglich wurde u.a. festgelegt, dass die ehemalige Mieterin bis zu ihrem Ableben eine persönliche Zuwendung
von monatlich € 290,69 brutto erhält. Dieser Betrag wurde wertgesichert nach dem
VPI 1986 unter Zugrundelegung der Indexzahl des Monats Jänner 1991. Die Berechnung der Wertsicherung und deren Umsetzung hat jährlich im Jänner zu erfolgen.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung die über die Finanzposition
1.840000.729000 – Sonstige Ausgaben abgewickelte Zahlung für den Monat März
2019 in Höhe von € 514,03 hinsichtlich der korrekten Berechnung der Wertsicherung
überprüft. Festgestellt wurde, dass im Nachvollzug unter Zugrundelegung der von
der Statistik Austria jeweils verlautbarten Indexzahlen von der Kontrollabteilung eine
monatliche Zahlung in Höhe von € 509,36 errechnet worden ist. Die Differenz resultierte daraus, dass das Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling bei der
erstmaligen Berechnung der Wertsicherung versehentlich von einem Indexwert von
110,0 ausgegangen ist. Der Wert des VPI 1986 für den maßgeblichen Monat Jänner
betrug nämlich 111,0.
Die Kontrollabteilung hat dem zuständigen Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling empfohlen, eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen. Noch
während der Prüfung hat das zuständige Referat mitgeteilt, dass eine Korrektur im
Jahr 2020 erfolgen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2019 hat das Referat für Budgetabwicklung
und Finanzcontrolling auf Nachfrage der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Korrekturauftrag evident sei, eine Berichtigung des Anweisungsbetrages könne jedoch
erst nach Vorliegen des fixen VPI Jänner 2020 erfolgen.
Eine neuerliche Nachfrage bei der zuständigen Fachabteilung im Zuge der aktuellen
Follow up – Einschau brachte das Ergebnis, dass im Rahmen der Neuberechnung
der monatlichen Zahlungen für das Jahr 2020 die entsprechende Anpassung vorgenommen wurde. Ausgehend von einer monatlichen Zahlung ab 01.01.2019 von
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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