Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.29

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Im Anhörungsverfahren kommunizierte das Amt für Personalwesen gegenüber der
Kontrollabteilung, der Empfehlung zu entsprechen und nach Möglichkeit die Arbeitsaufzeichnungen im System täglich einzutragen.
Nochmals auf die in Rede stehende Vereinbarung der alternierenden Telearbeit zurückkommend, merkte die Kontrollabteilung an, dass eine Bestimmung der Kostentragung bezüglich der Betriebskosten (bspw. Strom, Heizung, Internet), die dem Arbeitnehmer durch den außerbetrieblichen Arbeitsplatz an seinem Wohnort entstehen, nicht enthalten war.
Unter dem Aspekt, dass die alternierende Telearbeit im Magistrat der Stadt Innsbruck bereits (einzelvertraglich) angewandt wird, empfahl die Kontrollabteilung dem
Amt für Personalwesen, eine allgemeine Regelung (Richtlinie) hinsichtlich der Telearbeit auszuarbeiten. Dadurch werden aus Sicht der Kontrollabteilung sowohl arbeitsrechtliche (bspw. das zeitlich maximale Ausmaß der Telearbeit, Zeitaufzeichnung) sowie wirtschaftliche Aspekte (bspw. Betriebskosten) als auch allgemeine
Bestimmungen (Datenschutz, Haftung) abgedeckt und einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Das Amt für Personalwesen machte in der Stellungnahme zum Anhörungsverfahren
mittels einer Präsentationsvorlage deutlich, dass im Sinne der Empfehlung bereits
erste Überlegungen angestellt wurden. Des Weiteren sollte eine Telearbeits-Richtlinie im Laufe des Jahres 2019 eingeführt werden.
Mit der Follow up – Einschau 2019 wurde der Umsetzungsgrad nochmals abgefragt.
Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung gemäß Gemeindepersonalvertretungsgesetz eingeleitet worden ist, jedoch
noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Mit 15.07.2020 trat eine entsprechende Verfügung des Bürgermeisters (Richtlinie
zur alternierenden Telearbeit) in Kraft.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Teilbereiche Ankauf und Vermietung Stadtbibliothek
(Bericht vom 27.08.2019)

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Die Finanzierung des Ankaufs von Flächen im Pema II-Gebäude erfolgte durch die
IIG KG im Wege der Beanspruchung von zwei Bankdarlehen (ein fix verzinstes und
ein variabel verzinstes Darlehen). Mitte Mai 2019 wurde von der IIG KG beim variabel verzinsten Darlehen eine Sondertilgung in Höhe von insgesamt € 52.107,19 vorgenommen. Gemäß Mitteilung der zuständigen Sachbearbeiterin bei der IIG KG beinhaltete diese Gesamtsumme einerseits einen Betrag von € 43.633,79 für nicht zu
beanspruchen gewesene Darlehensmittel in Bezug auf die per 17.04.2019 erstellte
(Projekt-)Endabrechnung. Andererseits betraf der Restbetrag von € 8.473,40 die
von der IIG KG vorgenommene Vorsteuerkorrektur (Gutschrift) für das Jahr 2018.
Die von der IIG KG im Rahmen der (Projekt-)Endabrechnung per 17.04.2019 dokumentierten Vorsteuerkorrekturen im Hinblick auf die nicht abzugsfähigen Vorsteuern
waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich bei der Ermittlung der dahingehenden Vorsteuerkorrekturen für das Jahr 2018 errechnete die
Kontrollabteilung einen um € 5.622,27 geringeren (Gutschrifts-)Betrag.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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