Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.31
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Textziffer
Die Beschreibung, dass es sich bei der Gesamtfläche von 3.017,38 m² um die
GR 1, GR 2 und GR 3 handeln soll, war für die Kontrollabteilung nicht verständlich.
Dies aus dem Grund, da sich die von der Stadt Innsbruck im Rahmen des Mietvertrages für die Stadtbibliothek angemieteten Flächen gemäß dem verfügbaren Parifizierungs- und Nutzwertgutachten nach Einschätzung der Kontrollabteilung auf den
GR 1 beziehen. Der GR 2 und auch der GR 3 wurden von der IIG KG im Wege eines
separaten Mietvertrages an eine universitäre Einrichtung in Bestand gegeben
(vgl. dazu auch Tz 25).
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die aufgezeigte Formulierung zu überprüfen und eine allfällige Berichtigung des Mietvertrages in Erwägung zu ziehen. Im
seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die IIG KG (auch in Verbindung mit weiteren Anregungen der Kontrollabteilung) zu, durch einen Nachtrag zum Mietvertrag
(auch) die in diesem Bereich aufgezeigte unzutreffende Beschreibung zu berichtigen.
Im Zuge der letztjährigen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung der avisierte Zusatz zum Mietvertrag als Entwurf übermittelt. Die allseits vorzunehmende
Unterzeichnung des Mietvertragszusatzes stand für eine abschließende Erledigung
im Sinne der Anregung(en) der Kontrollabteilung allerdings noch aus.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau wurde von der IIG KG der am 19.03.2020
allseits unterfertigte Mietvertragszusatz bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die GR 2 und 3 (insgesamt 691,97 m² Netto-Nutzfläche) wurden von der IIG KG an
eine universitäre Einrichtung vermietet. Für diese Mietflächen wurden jeweils nach
Einschätzung der IIG KG als Vermieterin angemessene m²-Mietzinse vereinbart.
Die im Rahmen dieser Vermietung erzielten Mietzinse decken die auf die jeweiligen
Mietflächen entfallenden Rückzahlungserfordernisse der IIG KG betreffend die von
ihr zur Finanzierung beanspruchten beiden Bankdarlehen nicht vollständig ab. Aus
dieser Konstellation heraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Einnahmen, welcher von der Stadt Innsbruck im Zuge einer (objektspezifischen) Abgangsdeckung
zusätzlich zum Mietzins für die Flächen der Stadtbibliothek ergänzend zu finanzieren ist.
Die IIG KG ging in ihrem Bericht vom 27.08.2018 an die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, welcher die Grundlage für den Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2018 in Verbindung mit dem Abschluss des Mietvertrages betreffend
die Stadtbibliothek bildete, davon aus, dass aufgrund der beschriebenen Mietzinsgestaltung mit einem jährlichen Abgang von rund € 100.000,00 zu rechnen sein
würde. Dies aufgrund der Situation, dass die Rückzahlungserfordernisse bezüglich
der beiden von der IIG KG beanspruchten Darlehen jährlich bei ca. € 900.000,00
liegen und sich die gesamten Mieteinnahmen auf ca. € 800.000,00 p.a. belaufen
würden.
Dabei war/ist beabsichtigt, dass die IIG KG gegenüber der Stadt Innsbruck jährlich
eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben erstellt und ein allfälliger Fehlbetrag
von der Stadt durch eine Transferzahlung an die IIG KG abgedeckt wird.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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