Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.39
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Textziffer
Zumal im Konnex mit den vorgeschriebenen Forderungen weder eine stadtrechtskonforme (teilweise oder gänzliche) Abschreibung der Personalkosten noch eine
Subvention seitens der Stadt Innsbruck im Rahmen der gegenständlichen Dienstzuweisung vorlagen, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen, die
Einforderung sämtlicher Personalkosten (inkl. Dienstgeberbeiträge) ab dem Jahr
2016 vom Unternehmen anzustreben. Für den Zeitraum 2016 bis 2018 ergab sich
somit ein Betrag von insgesamt € 149.572,56 (inkl. Dienstgeberanteile).
Im Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass nach
Rücksprache mit Herrn Bürgermeister eine stadtrechtskonforme Abschreibung der
Personalkosten in die Wege geleitet werden sollte.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung ein Beschluss des Gemeinderates vom 27.02.2020 übermittelt, mit dem die angefallenen
Personalkosten im Sinne eines Personalsponsorings für die Abwicklung der Rad
WM 2018 von der Stadt Innsbruck getragen werden. Die entsprechende Stornobuchung der vorgeschriebenen Personalkosten in der städtischen Buchhaltung für die
Jahre 2017-2018 wurde nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
4.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2019
(Bericht vom 17.02.2020)
Weiterleitung FAG-Mittel
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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, mittels derer unter Angabe des Buchungstextes
„§ 23 Abs. 2 FAG 2017“ ein Betrag von € 1.392.000,00 an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) zur Auszahlung gelangt ist.
Gemäß der erwähnten FAG-Bestimmung gewährt der Bund den Gemeinden (und
somit auch der Stadt Innsbruck) für Investitionen für Straßenbahn- und Obuslinien
eine Finanzzuweisung. Dabei gelangt ein betraglich fixierter Anteil bis spätestens
31.07. eines jeden Jahres und der restlich verbleibende Betrag bis spätestens
20.12. eines jeden Jahres zur Überweisung. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung Ende November 2019 war die 1. Tranche für das Jahr 2019 in
Höhe von € 1.392.000,00 ausbezahlt bzw. von der Stadt vereinnahmt worden.
Gemäß den Regelungen des zwischen der Stadt und der IVB (sowie der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG – IKB AG) abgeschlossenen ÖPNV-Vertrages verpflichtete
sich die Stadt dazu, die ihr vom Bund zur Förderung des ÖPNV zufließenden Mittel
als Gesellschafterzuschuss an die IVB weiterzuleiten.
Bei Durchsicht der an die IVB im Jahr 2019 vorgenommenen Geldmittelweiterleitungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass einerseits am 13.11.2019 die von ihr im
Zuge der Belegkontrolle beschriebene Auszahlung im Betrag von € 1.392.000,00
erfolgte. Andererseits wurde am 08.08.2019 ein Betrag von € 2.432.137,46 an die
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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