Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.43

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Dabei könnte die aktuelle Einnahmen-/Ausgabensituation erhoben werden. Dies
unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Besucherzahlen, der von der IIR
vorgenommenen Eintrittspreiserhöhungen sowie des Umstandes des Wegfalls
der Kriegsopferabgabe ab 01.01.2015 und der Vergnügungssteuer ab
01.01.2018.
 Auf Basis des Ergebnisses dieser betriebswirtschaftlichen Untersuchung wäre
aus Sicht der Kontrollabteilung eine Entscheidung über eine (allenfalls veränderte) Weiterführung des bislang unentgeltlichen Pachtvertrages angebracht und
dafür gegebenenfalls ein aktualisierter Gremialbeschluss einzuholen.
Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung erschien eine Anpassung des Pachtvertrages in puncto Pachtzins vor dem Hintergrund der aufgezeigten Umstände
jedenfalls überlegenswert bzw. gerechtfertigt. Dies insofern, als der Überschuss
(Gewinn) aus der Bewirtschaftung des Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage Altstadt anhand einer fairen Verteilung zwischen der Stadt als Verpächterin
und der IIR als Pächterin aufzuteilen wäre. Eine für die Kontrollabteilung vorstellbare Variante war eine Pachtzinsberechnung mittels eines Umsatzpachtzinsmodells mit Fixpachtelement (wie es auch beim Betrieb durch die IMG bis zum Jahr
2010 praktiziert worden ist). Eventuell könnte dabei auch der Einnahmenausfall
der Stadt aus dem Vergnügungssteuerentfall der Jahre 2018 und 2019 (insgesamt rd. € 60.000,00) in den allenfalls stattfindenden Verhandlungen thematisiert
und berücksichtigt werden.
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Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV verwies in seiner damals
abgegebenen Stellungnahme einleitend auf die vorliegende Beschluss- und Vertragssituation. Dies insofern, als die MA I – Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten seinerzeit ermächtigt wurde, einen
neuen Pachtvertrag mit der IIR abzuschließen.
Weiterführend erläuterte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft damals das
Zustandekommen dieses neuen Pachtvertrages aus seiner Sicht. Dabei wurde insbesondere auch ins Treffen geführt, dass mit der Errichtung der neuen öffentlichen
WC-Anlage in der Altstadt sowie mittels der damit in Verbindung stehenden Vereinbarung mit der IIR eine weitere essentielle und dauerhafte Verbesserung in die touristische Infrastruktur erzielt und entsprechende Vorteile generiert worden wären.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass mit dieser (Pacht-)Vereinbarung auch das
unternehmerische Risiko für den Betrieb des Stadtturms und der WC-Anlage von
der Stadt an die IIR ausgelagert worden ist. So zeigt die Entwicklung der Stadtturmeintritte in den vergangenen zwei Jahrzehnten starke Schwankungsbreiten.
Diese sind von zunächst über 100.000 Eintritten in weiterer Folge sukzessive auf
rund 75.000 gesunken und in den letzten Jahren – u.a. im Hinblick auf die insgesamt
positive touristische Entwicklung – wiederum auf knapp über 100.000 gestiegen.
Jedoch würden sich die Eintritte gerade im Jahr 2020 und wohl auch auf absehbare
Zeit aufgrund der COVID-19 Entwicklung sowie der Altstadtbaustelle sehr stark reduzieren.
Insgesamt schloss sich das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV der
Empfehlung der Kontrollabteilung an, die betriebswirtschaftliche Evaluierung des
Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der IIR bereitzustellenden (aktuellen)
Zahlen nachzuholen bzw. durchzuführen. An der Erarbeitung eines Evaluierungsberichtes gemäß den Anregungen der Kontrollabteilung werde in Abstimmung mit
der MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten selbstverständlich gerne mitgewirkt.

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Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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