Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.52

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55

Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine Reihe von
Ausgaben, die mit diversen Institutionen zur teilweisen Deckung von Personalkosten abgerechnet wurden. Bereits im Jahr 2018 ist die Abrechnungsmethodik mit der
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) geändert worden. Für zugewiesene
Dienstnehmer wurden € 1,396 Mio. an die ISD vorgeschrieben. Abzüglich der anteiligen Jubiläumsgelder und Abfertigungen (€ 5,5 Tsd.) waren von der ISD € 1,391
Mio. an die Stadt Innsbruck – gemäß den vorliegenden Vorschreibungen – zu erstatten. Die buchhalterische Abwicklung erfolgte – wie in den Jahren zuvor – in der
vermögensunwirksamen Gebarung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der mit
01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck zur
Dienstleistung zugewiesen sind, seit 2019 im Rahmen von Vorschreibungen (zuvor
über die Realisierung eines Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang) verrechnet.
Das diesbezügliche Finanzvolumen betrug im Jahr 2019 € 3,145 Mio. Die Einschau
in die Prüfungsunterlagen zeigte, dass auch hier die buchhalterische Abwicklung
über die vermögensunwirksame Gebarung erfolgte.
Aufgrund der geänderten Abrechnungsmethodik sowie im Lichte der Bestimmungen
der VRV 2015 empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen der MA I
im Zusammenwirken mit dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV,
die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der beschriebenen Personalkosten betreffend Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck gemäß den geltenden Bestimmungen der VRV
2015 voranschlagswirksam darzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung von der MA I – Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass sich die Empfehlung hauptsächlich an die Finanzverwaltung der MA IV richtet und der Auffassung der MA IV in dieser Sache gefolgt werden
wird. Seitens der MA IV ist diesbezüglich keine Stellungnahme abgegeben worden.
Mit der Follow up – Einschau 2020 wurde seitens dem Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV eine Stellungnahme gegenüber der Kontrollabteilung abgegeben. Demnach wird die Empfehlung der Kontrollabteilung im Voranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2022 umgesetzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

56

Betreffend die Rückerstattung von Annuitätenzahlungen für städtische Darlehen der
Schuldenart 4 des Jahres 2019 fiel auf, dass im Vergleich zu den von der Stadt
Innsbruck geleisteten Zahlungen (Zinsen: € 24.835,89 und Tilgung: € 175.778,16)
lediglich geringere Beträge weiterverrechnet bzw. im UA 911000 – Darlehen (soweit
nicht aufgeteilt) vereinnahmt worden sind (Zinsen: € 16.486,45 und Tilgung:
€ 92.486,19). Wie die dahingehende Detailprüfung zeigte, war dies unter anderem
auf den folgenden Umstand zurückzuführen:
Die quartalsweisen Annuitätenzahlungen (€ 13.351,45 pro Quartal) für das WBFDarlehen betreffend das Objekt Domanigweg 3 wurden lediglich für das I. Quartal
2019 (also bis 31.03.2019) an den bisherigen Benutzer von maßgeblichen Gebäudeteilen (Lebenshilfe Tirol) infolge dessen Auszuges weiterverrechnet. Diese Weiterverrechnung erfolgte auf der Grundlage einer vertraglichen Übereinkunft zwischen der Stadt Innsbruck und der Lebenshilfe Tirol aus dem Jahr 1993.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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