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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.62

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In seiner Stellungnahme sagte das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration der Kontrollabteilung die Abklärung dieses Sachverhaltes zu.
Dazu teilte das betreffende Amt nun im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 mit,
dass für den „Preis der Vielfalt – Zusammenleben fördern“ eine gesonderte Haushaltsstelle eingerichtet worden ist. Die Ausgaben werden ab dem Jahr 2021 auf die
neu geschaffene Postengruppe 729 gebucht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Mit einer von der Stadt Innsbruck gewährten Sondersubvention sollte lt. gegenständlichem Subventionsansuchen der Aufbau einer Webwerkstatt im Flüchtlingsheim an der Grassmayr-Kreuzung unterstützt werden.
Der vom Stadtsenat der Stadt Innsbruck in seiner Sitzung am 05.12.2018 bewilligte
Zuschuss in Höhe von € 6.500,00 ist u.a. zur Abdeckung der Kosten für die Instandhaltung der Teppichwebstühle, für den Betreuungsaufwand der Flüchtlinge durch
einen gelernten Weber (ca. zwei Stunden pro Woche) sowie für die Einschulung von
vier Flüchtlingen vorgesehen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte zum
12.12.2018 (Buchungsdatum).
Nach Ansicht der Kontrollabteilung wären diese Ausgaben unter der Postengruppe
768 – Sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte zu verrechnen.
Hinsichtlich einer haushaltsrechtlich sachgerechten Zuordnung wurde daher empfohlen, künftig sämtliche Subventionen an physische Personen unter der soeben
genannten Postengruppe zu verbuchen.
Im seiner Stellungnahme hat das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration die Anregung der Kontrollabteilung grundsätzlich befürwortet. Jedoch
wurde von der Dienststelle bemerkt, dass 99 % der Subventionsansuchen ohnehin
von Vereinen und nicht von physischen Personen kommen. Auch ist hinsichtlich der
Subjektförderung mitgeteilt worden, dass für den Betrag der Subjektförderung eine
jährliche Mittelreservierung angelegt wird. Diese gewähre bereits im Vorfeld eine
Übersicht über die ausbezahlte Förderung an physische Personen im laufenden Geschäftsjahr.
Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau 2020 teilte das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration mit, dass die getroffene Empfehlung nach eingehender Diskussion kritisch gesehen und hinterfragt werde. Die Höhe der Ansuchen
von Sondersubventionen, Deutschkursen etc. ist nicht zur Gänze abschätzbar und
variiert jährlich. Die Einrichtung einer eigenen Haushaltsstelle hätte zur Folge, dass
der flexible Einsatz der Mittel nicht mehr möglich wäre. Die Flexibilität bei der Mittelverwendung sei aber in der Handhabe wesentlich, um die Mittel auch zielgerichtet
einsetzen zu können. Daher werde der Vorschlag der Kontrollabteilung nicht aufgegriffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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