Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.64
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Textziffer
Im Konnex wird auf ihre im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 bereits wiedergegebene Stellungnahme verwiesen, welche ausführt, dass die Einrichtung einer
eigenen Haushaltsstelle keinen flexiblen Einsatz der Mittel mehr ermögliche. Die
Flexibilität bei der Mittelverwendung sei jedoch in der Handhabe wesentlich, um die
Mittel auch zielgerichtet einsetzen zu können. Daher werde auch in diesem Fall der
Vorschlag der Kontrollabteilung nicht aufgegriffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Überdies hielt die Kontrollabteilung fest, dass die auf der Voranschlagsstelle
1/429000-757220 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Transfers a. priv. Organ. o. Erwerbszweck im Jahr 2018 genehmigten Jahres- und Sondersubventionen
unter der Kategorie Gebundene Ausgaben (GA) verbucht worden sind bzw. zum
Prüfungszeitpunkt noch wurden. Gemäß den Ausführungsbestimmungen für den
Voranschlag 2018 und 2019 sind die in Rede stehenden Ausgabenansätze jedoch
unter der Kategorie Subventionen (SU) und Sondersubvention (SO) zu verrechnen.
Im Hinblick auf das Budget 2020 wurde dem Referat Strategie und Integration daher
empfohlen, sich in dieser Angelegenheit mit dem Referat Budgetabwicklung der
MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung und in weiterer
Folge mit dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV/Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung Kontakt aufzunehmen und um eine Bereinigung bemüht zu sein.
In dieser Sache teilte das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration in
seiner Stellungnahme mit, dass mit den betreffenden Dienststellen Kontakt aufgenommen und für 2020 der Bereich Transfers. a. priv. Organisationen von GA auf SU
geändert worden ist. Den Bereich SO gesondert zu gliedern werde noch mit dem
Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling abgesprochen.
Dazu teilte das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration im Zuge
der Follow up – Einschau 2020 mit, dass für den Bereich der Sondersubventionen
(SO) ab dem Jahr 2022 eine eigene Haushaltsstelle (SO) eingerichtet werde. Die
Mittel werden dem Budget der Haushaltsstelle 1/429000-757510 Transfers a.
priv. Org. o. Erwerbszweck (SU) entnommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration hat bezüglich der Förderung des Besuches von Deutschkursen im Jahr 2018 auf der Post 757220 –
Transfers a. priv. Organ. o. Erwerbszweck (GA) des Teilabschnittes 429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen Ausgaben in Höhe von € 48.855,28 verbucht.
Die Kosten der Sprachkurse wurden ab dem Jahr 2014 zu je 45 % (maximal € 3,00
pro Kurseinheit) von der Stadt Innsbruck und vom Land Tirol übernommen, womit
dem Antragsteller nur mehr ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % pro Sprachkurs verbleibt. Die nicht in Innsbruck ansässigen Migranten erhielten 50 % (jedenfalls nicht
mehr als € 3,30 pro Kurseinheit) vom Land Tirol refundiert.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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