Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.65

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Im Rahmen ihrer Prüfung stellte das Prüforgan fest, dass der monetäre Zuschuss
nicht in jedem Fall an die Migranten (persönlich) ausbezahlt wurde. So ist den Vereinen „VEREIN MULTIKULTURELL“ und „beziehungsweise Lernen“ als Antragsteller und Organisator entsprechender Deutsch-Sprachkurse die jeweilige Subjektförderung ihrer Teilnehmer überwiesen worden. Dem Verein „VEREIN MULTIKULTURELL“ (für 31 Teilnehmer) und „beziehungsweise Lernen“ (für 22 Teilnehmer) wurde
im Jahr 2018 ein Förderbetrag von € 2.853,00 bzw. € 7.227,00 erstattet.
Die Kontrollabteilung hat dem Referat Strategie und Integration nahegelegt, in Absprache mit dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling zu prüfen, ob für
die Verrechnung der Ausgaben im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung von Deutsch-Sprachkursen für Migranten nicht die Postengruppe 768 – Sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte genutzt werden sollte.
Dazu äußerte sich das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration im
Rahmen des Anhörungsverfahrens, dass für den Betrag der Subjektförderung eine
jährliche Mittelreservierung angelegt werde. Diese gewähre bereits im Vorfeld eine
Übersicht über die ausbezahlte Förderung an physische Personen im laufenden Geschäftsjahr.“
Das betreffende Amt merkt im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 auch in dieser Angelegenheit an, dass die Einrichtung einer eigenen Haushaltsstelle keinen
flexiblen Einsatz der Mittel mehr ermögliche. Die Flexibilität bei der Mittelverwendung sei aber in der Handhabe wesentlich, um die Mittel auch zielgerichtet einsetzen
zu können. Daher werde der Vorschlag der Kontrollabteilung nicht aufgegriffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

73

Zur Erhebung der damals noch ausständigen Verwendungsnachweise sind die säumigen Subventionsempfänger schriftlich ersucht worden, der Stadt Innsbruck die
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Im Konnex damit hat die Kontrollabteilung empfohlen, angemessene Erinnerungsschreiben künftig so zeitig zu überbringen, damit die Verwendungsnachweise (noch) innerhalb der in der Subventionsverordnung vorgesehenen Frist (für die Auszahlung weiterer Fördermittel) einer Prüfung unterzogen werden können.
Dazu im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau befragt erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass die Nachweisprüfung ordnungsgemäß abgewickelt worden ist und weitere Auszahlungen von Subventionen erst nach vollständiger Nachweisprüfung der Subventionsempfänger erfolgt sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

74

Gemäß §14 der Subventionsordnung (Veröffentlichung) und in Anlehnung an die
Bestimmungen des Gesetzes vom 07.11.2012 über die Transparenz von Förderungen des Landes Tirol (Tiroler Fördertransparenzgesetz) hat sich die Stadt Innsbruck
verpflichtet, zum „Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Mittel

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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