Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.88
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Textziffer
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Aus den Prüfungsunterlagen ging hervor, dass bei jenem Desinfektor, der einmal
pro Monat einen Wochenenddienst leistete, eine pauschale Abgeltung (fixer Eurobetrag) anstelle der Gleitzeitgutschrift vereinbart worden war.
Auffallend war bei diesem Dienstnehmer, dass aufgrund der Pauschalabgeltung
keine Zeitaufzeichnungen in der geprüften Dienststelle geführt wurden und daher
die Grundvoraussetzung einer sog. Deckungsprüfung fehlt.
Nach ständiger Rechtsprechung bestehen bei Pauschalvereinbarungen darüber
hinaus gehende Ansprüche auf Mehrleistungsabgeltung nur, wenn der der Abgeltung der Mehrleistungen gewidmete Entgeltteil die tatsächlich erbrachten Leistungen (inkl. Zuschlägen) nicht abdeckt (vgl. OGH 2.6.2009, 9 ObA 65/09p; OGH
21.2.2002, 8 ObA 79/01b).
Die Kontrollabteilung regte daher an, auch bei Dienstnehmern mit einer pauschalen
Abgeltung (Überstundenpauschale) zukünftig Zeitaufzeichnungen in der geprüften
Dienststelle zu führen und entsprechende Deckungsprüfungen durch das Amt für
Personalwesen vorzunehmen.
Laut Stellungnahme des Amtes für Personalwesen erfolgt diesbezüglich seit
01.04.2020 keine pauschale Abgeltung mehr.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2020 wurde der Kontrollabteilung ein diesbezüglicher Nachweis übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7 Unternehmungen
7.1 Bericht über die (Folge-)Prüfung von Teilbereichen des
Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum
(Bericht vom 28.08.2020)
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Im Rahmen ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung eine Validierung der Plankostenabweichungen zum 24.10.2019 vorgenommen und dabei stichprobenhaft Plankosten-, Auftrags-/Bestell- und Abrechnungssummen verifiziert sowie diese einer Plausibilitätsüberprüfung unterworfen. In Bezug auf die Ermittlung der Finanzmittelersparnisse für die Stadt und das Land stellte das Prüforgan fest, dass
für die Abschnitte O8S (€ 2,85 Mio. statt € 2,77 Mio.) und W13 (€ 3,70 Mio. anstatt € 3,09 Mio.) die Auftrags-/Bestellsummen anstelle bereits abgerechneter
Kosten berücksichtigt (Erhöhung Finanzmittelersparnis um rd. € 0,69 Mio.),
in den Gesamtsummen des Teilabschnittes O3a, der Abschnitte O4 und O5 sowie W8S die Auftrags-/Bestellsummen bzw. abgerechneten Kosten für die Errichtung bzw. Adaptierung der Unterwerke Reichenau (rd. € 0,39 Mio.), O-Dorf (rd.
€ 0,55 Mio.) und Hötting West (rd. € 0,43 Mio.), somit insgesamt rd. € 1,37 Mio.,
nicht erfasst (Reduzierung Finanzmittelersparnis),
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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