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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.89

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Textziffer

 in der Auftragssumme des Abschnittes O4 und O5 eine Summe in Höhe von rd.
€ 0,03 Mio. außer Acht gelassen (Reduzierung Finanzmittelersparnis) und
 in einem Fall (Teilabschnitt W1a) abgerechnete Kosten in Höhe von rd.
€ 0,03 Mio. doppelt ausgewiesen (Erhöhung Finanzmittelersparnis)
worden sind.
Zudem verifizierte die Kontrollabteilung, dass in der Gesamtabrechnung diverse
Kleinrechnungen für Vermessungstätigkeiten, Grundstückskosten (Grundbuchgebühren) etc. mit einem Finanzvolumen von ca. € 0,10 Mio. noch nicht berücksichtigt
worden sind. Diese Kosten betreffen den Prüfungsunterlagen zufolge Abschnitte sowohl des Ost- als auch des Westastes.
Des Weiteren war den Prüfungsunterlagen zu entnehmen, dass zum eingangs erwähnten Stichtag 24.10.2019 Schlussrechnungen der IKB AG im Hinblick auf Kanalund Wasserkosten den Ostast betreffend noch ausständig waren, welche erst im
November 2019 vom Auftragnehmer erstellt, vom externen Prüfer geprüft und freigegeben worden sind. Die in der zur Verfügung gestellten Kostenaufstellung im Konnex damit ausgewiesen Kosten sind lt. erhaltener Auskunft der Projektleitung jedoch
unverändert geblieben.
Der Projektleiter wurde im Zuge der Einschau der Kontrollabteilung von den soeben
aufgezeigten Abweichungen bzw. Beanstandungen in Kenntnis gesetzt und sind
diese noch während der Prüfung einer Korrektur zugeführt worden. Infolge der von
der Kontrollabteilung getroffenen Feststellungen wurde der Projektleitung jedenfalls
empfohlen, ihre komplexe Kostenaufstellung einer (angemessenen) Überprüfung zu
unterziehen und besonderes Augenmerk auf die Integration künftiger Projektdaten
zu legen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren gab die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH an, den Empfehlungen zwischenzeitlich nachgekommen zu
sein.
Im Zuge der erneuten Rückfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 wurde
dem Prüforgan die von der Gesellschaft korrigierte Kostenaufstellung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung unterzog die digitale Kostenaufstellung der IVB hinsichtlich der
Planungshonorare einer vertieften Prüfung. Hierzu wurden sämtliche Rechnungen
im Zusammenhang mit den Abschnitten W5 bis W13 ausgehoben und stichprobenhaft mit den digitalen Aufzeichnungen der Kostenaufstellung abgeglichen.
Im Zuge dieser Prüfung konnte die grundsätzliche Übereinstimmung von Rechnungsbeträgen und eingetragenen Zahlungen festgestellt werden, jedoch waren für
den Bereich der Kostenaufstellung vier Eintragungen im Detail zu hinterfragen.
Diese wurden der IVB zur Prüfung und ggf. Korrektur empfohlen.
Im Anhörungsverfahren hatte die IVB mitgeteilt, die entsprechenden Positionen entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung prüfen und ggf. korrigieren zu wollen.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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