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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.100

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Bezüglich der Betriebskosten der neuen Remise (insgesamt jährlich € 221.221,00)
war für die Kontrollabteilung auffällig, dass bis zum Zeitpunkt der damaligen Einschau der Kontrollabteilung Ende Dezember 2019 noch keine Zahlungen des Landes bei der Stadt einlangten. Infolge dessen konnte die Stadt mangels Zahlungserhalt vom Land auch keine Geldmittelweiterleitung aus diesem Titel an die IVB vornehmen.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu brachten das Ergebnis, dass die
vorgesehenen Zahlungen des Landes wohl aus dem Grund scheiterten, da in der
maßgeblichen Vertragsgrundlage mit der Stadt (GuF-Vertrag) eine Flüssigstellung
der Mittel an die „Inbetriebnahme der Fahrzeuge“ gebunden ist.
Im Jahr 2018 waren einzelne Triebwägen vom beauftragten Hersteller zwar ausgeliefert. Diese konnten allerdings wegen aufgetretener Probleme beim Zulassungsbzw. Abnahmeverfahren noch nicht im Linienbetrieb der IVB eingesetzt und somit
im vertraglichen Sinn „in Betrieb genommen“ werden. Die maßgebliche Vertragsformulierung wertete der bei der IVB zuständige „Betriebsleiter Bahn“ als unglücklich.
Dies aus dem Grund, da die im Jahr 2018 angelieferten Triebwägen unabhängig
von deren tatsächlicher Inbetriebnahme (witterungsgeschützt) in der Remise abzustellen waren/sind. Somit entstehen Betriebskosten bereits vor einer allenfalls späteren Inbetriebnahme der Bahnen.
Die Betriebskosten für die neu errichtete Remise fallen naturgemäß bei der IVB an.
Die Refinanzierung dieser Aufwendung ist einerseits über eine entsprechende Zuschussleistung der Stadt an die IVB im ÖPNV-Vertrag (Modifizierung) verankert. Die
vertragliche Verpflichtung für das Land resultiert andererseits allerdings aus dem
zwischen Stadt und Land abgeschlossenen GuF-Vertrag.
Aus diesem Grund sprach die Kontrollabteilung an das Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV die Empfehlung aus, in Abstimmung mit der IVB betreffend
die (Betriebskosten-)Zuschüsse für die Jahre 2018 und 2019 mit dem Land in Kontakt zu treten, um auch für die beiden abgelaufenen Jahre einen anteiligen BK-Zuschuss für die Remise zu erreichen. Dies trotz der aus vertraglicher Sicht „unglücklichen“ Formulierung.
Die MA IV kündigte in ihrer damaligen Stellungnahme an, in Abstimmung mit der
IVB zu versuchen, den wahren Vertragswillen zu erforschen und diesen in weiterer
Folge umzusetzen.
Erneut dazu befragt teilte die MA IV zur Follow up – Einschau 2020 mit, dass die
Chancen auf eine günstigere Vertragsauslegung wohl eher als gering einzustufen
wären. Dennoch wurde erneut zugesagt, weiterhin den Versuch zu unternehmen,
die Anregung der Kontrollabteilung umzusetzen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Bei den als Betriebskosten für die (neue) Remise in den Berechnungen der IVB
(Betriebswirtschaft) verwendeten Summen handelt es sich nach Rücksprache mit
dem zuständigen Betriebswirtschafts-Leiter um eine Schätzung. Endgültige Summen wären erst durch die Abrechnung eines vollständigen Betriebsjahres möglich.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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