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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.105

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dieser Zuwendungen erfolgte im Jahr 2020 auf der städtischen Haushaltsstelle des OH 2.063000.810000 – Städtekontakte, Erträge aus Leistungen.
Ferner hat die Congress und Messe Innsbruck GmbH vorgesehen,
der Stadt Innsbruck einen Betrag in Höhe von € 35.285,26 zu refundieren. Die Rückvergütung entsprach der vertraglich vereinbarten und bereits geleisteten Abschlagszahlung von 20 % oder € 49.800,11 abzüglich
aller bereits im Zuge der Vorbereitungsarbeiten entstandenen Kosten.
Die Anzahlung in besagter Höhe von € 49.800,11 wurde am 26.11.2019
auf der städtischen Haushaltsstelle des OH 1.063000.728200 – Städtekontakte, Entgelte Sonstige Leistungen (GA) gebucht, der Betrag von
€ 35.285,26 war zum Prüfungszeitpunkt Ende Juli/Anfang August 2020
noch nicht rückerstattet.
Rückerstattung
Sponsorbeiträge

Da durch die Absage der Veranstaltung die Geschäftsgrundlage weggefallen war, wurde auch von einer Rechnungslegung der Sponsorengelder
abgesehen.
Aus diesem Grund wurden die bereits eingegangenen Sponsorengelder
der IIG KG und Innsbrucker Stadtbau GmbH in Höhe von brutto je
€ 7.500,00 bzw. netto je € 6.818,18 (10 % USt.) rückerstattet. Diese wurden im Jahr 2019 auf der städtischen Haushaltsstelle 2.015000.829000
– Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, Sonstige Einnahmen erfasst.
Der eben angesprochene Fonds war dem Unternehmensbereich der
Stadt Innsbruck zugeordnet und wurden ihm unternehmerische Tätigkeiten unterstellt. Der bei der Verbuchung zur Anwendung gelangte Steuersatz in Höhe von 10 % ist auf Konsultierung einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft hin als angemessen erachtet und entsprechend
gewählt worden.
Die Rückvergütung der von den genannten Unternehmen gewährten
Sponsorenzahlungen von je € 7.500,00 wurde vorerst auf dem voranschlagsunwirksamen Sachkonto T.289020 – Sonstige Forderungen
RGRE unter Verwendung des Fonds 063000 – Städtekontakte verbucht.
Da die Kontrollabteilung die Buchung der Rückerstattungen auf eine voranschlagsunwirksame Haushaltsstelle als ungeeignet erachtete, wurden
diese umgebucht und auf das Sachkonto 729000 – Sonstige Ausgaben
des Fonds 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit verlegt. Für
diesen war wiederum ein Mischsteuersatz (30 % Vorsteuerabzug) anzuwenden, wodurch die Rückerstattung mit einem Betrag von € 7.295,45
(= € 6.818,18 + € 681,82 x 70 %) ausgewiesen worden ist. Da der verwendete Fonds jedoch nicht für Angelegenheiten vorgesehen war, die
sich auf die Organisation des Europäischen Gemeindetags beziehen,
wurde eine erneute Korrekturbuchung vorgenommen.
Schließlich wurde die Rückvergütung der Sponsorengelder auf dem
Sachkonto 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen und auf dem für
die entsprechenden Transaktionen vorgesehenen Fonds 063000 – Städtekontakte verbucht, welcher sich ausschließlich auf hoheitliche Aktivitäten bezieht. Infolgedessen wurde ein zu bezahlender Betrag von (brutto)
€ 7.500,00 ausgewiesen.

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Zl. KA-17818/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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