Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.106
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Aufgrund des Umstandes, dass die nach Abzug der zehnprozentigen
Umsatzsteuer effektiv erhaltenen Sponsorenzahlungen (nur) jeweils
€ 6.818,18 betragen haben, hätte sich im Zuge der Rückerstattung für
jede der beiden Sponsorenzahlungen mangels Vorsteuerabzugsberechtigung eine Einbuße für die Stadt Innsbruck von je € 681,82 ergeben.
Noch vor Fertigstellung des Berichtes über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck III. Quartal 2020 wurde die zuletzt angesprochene
Buchung händisch übersteuert bzw. einer ordnungsgemäßen Rückabwicklung der Sponsorengelder zugeführt.
Die Kontrollabteilung empfahl dennoch der verantwortenden Dienststelle
allgemein, künftig die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für
eine transparentere Kommunikation bzgl. der gemeinsamen, einheitlichen und zweckorientierten Verwendung buchhalterischer Fonds und
Sachkonten für die jeweiligen Angelegenheiten anzustreben. Im Rahmen seiner Stellungnahme sagte das Amt für Bürgerservice und Außenbeziehungen die Entsprechung der Empfehlung zu.
RGRE
Zur (teilweisen) Deckung der für den RGRE anfallenden direkten Kosten
(Arbeitsaufwand Sekretariat, Postverkehr u.a.m.) gemäß dem zwischen
der Stadt Innsbruck und der in Rede stehenden Institution am
10.12.2018 abgeschlossenen Vertrag wurden von der Gebietskörperschaft zu leistende Zahlungen in Höhe von insgesamt € 100,0 Tsd. vereinbart.
Diese sollten in vier Raten zu je € 25,0 Tsd. erfolgen, wobei die erste
noch im Jahr 2018, die zweite im Mai 2019, die dritte im April 2020 und
die vierte im Juni 2020 zu entrichten gewesen wäre.
Zahlungsziel
Abschlagszahlungen
Die Prüfung zeigte, dass am Ende des Jahres 2019 statt zwei bereits
drei Ratenzahlungen geleistet worden waren. Ebenso war dokumentiert,
dass, obwohl die zweite Rate erst im Mai 2019 fällig gewesen wäre, bereits am 31.12.2018 ein Betrag in Höhe von € 25,0 Tsd. angeordnet und
mit Datum 02.12.2019 zur Überweisung gebracht worden ist.
Am 30.09.2019 bzw. 15.10.2019 wurde die 3. Rate in Höhe von
€ 30,0 Tsd. gebucht bzw. einer Auszahlung zugeführt. Beide Abschlagszahlungen (sowohl die 2. als auch die 3. Rate) sind als 2. Rate – wenngleich einmal auf Deutsch und einmal auf Englisch – bezeichnet worden.
Verbuchung
Abschlagszahlungen
Bei der ersten Ratenzahlung in Höhe von € 25,0 Tsd. wurde der Fonds
000000 – Gemeinderat verwendet, wohingegen für die beiden darauffolgenden Abschlagszahlungen von € 25,0 Tsd. und € 30,0 Tsd. jeweils der
Fonds 063000 – Städtekontakte zur Anwendung gelangte.
Überdies wurde die zweite Rate im Gegensatz zur ersten und dritten anstatt auf 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen auf dem Sachkonto
723000 – Amtspauschalien und Repräsentationsaufwendungen verbucht.
Ein Kerngrund für den uneinheitlichen Verlauf in den Verbuchungen der
Ratenzahlungen bestand darin, dass im Zuge der Umstrukturierung der
Aufbauorganisation im Jahr 2018 viele Funktionen des bis dahin bestehenden Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice der
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Zl. KA-17818/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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