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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.109

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3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich im
Verkehrswegebau (Amt für Tiefbau) und Landschaftsbau (Amt für Grünanlagen) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt
einer finanziellen Sicherstellung, welche in den überwiegenden Fällen
durch eine Bankgarantie bzw. einen Haftbrief abgelöst wird.
Vor Ablauf dieser Bankgarantie bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck in der Regel eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung durch.

Haftbriefbegehungen
im III. Quartal 2020

Im dritten Quartal 2020 nahm die Kontrollabteilung an drei Gewährleistungsbegehung für insgesamt fünf Haftbriefe teil. In drei Fällen konnte
die Freigabe der Haftbriefe umgehend erfolgen. In zwei weiteren Fällen
wurden gewährleistungsrelevante Mängel festgestellt,
In einem jener Fälle wurde die Behebung des verhältnismäßig geringen
Mangels durch den Vertragspartner vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums zugesagt und durchgeführt. Die Freigabe des Haftbriefes konnte
folglich erfolgen.
In einem weiteren Fall wurden maßgebliche Mängel festgestellt, deren
Behandlung nicht im Zuge der Begehung vereinbart werden konnte. Es
wurde vereinbart, dass der zuständige Bauleiter des Amtes für Tiefbau
mit der Bauleitung des Aufragnehmers Lösungsmöglichkeiten für eine
Sanierung ausarbeiten werde.
Aufgrund der verhältnismäßig geringen Haftbriefhöhe, aber auch hinsichtlich aktuell laufender Projekte mit dem Vertragspartner und der bisher verlässlichen Erledigung von Gewährleistungsmängeln durch diesen, wurde auf eine Verlängerung des Haftbriefes verzichtet.
4 Vergabekontrollen

Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gemäß BVergG

Im dritten Quartal 2020 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung
zwölf Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto
€ 5.122.734,60 überprüft.
Die Auftragsvergaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen fanden im
Unterschwellenbereich für öffentliche Auftraggeber entsprechend der
zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des Bundesvergabegesetzes
bzw. der Schwellenwerteverordnung statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (Fassung BGBl. II
Nr. 211/2018) bis zum 31. Dezember 2020 angehobenen Subschwellenwerte sowie die EU-Schwellenwerte gemäß BVergG 2018 wurden in Abhängigkeit zu den gewählten Vergabeverfahren eingehalten.

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Zl. KA-17818/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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