Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.139

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 29.6)


StR Rudi Federspiel

GR Bernhard Schmidt

Stadtmagistrat Innsbruck

KO Andrea Dengg

eingelangt am

VBM Markus Lassenberger
KO Stv. Andreas Kunst

25. Feb. 2021
t l6t?l.37./20 "Z·~

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stad!sena!

GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus

Innsbruck, am 21 .02.2021

Antrag
betreffend die Anbringung versenkbarer Poller zur Absicherung der
Fußgänger-Zonen Altstadt und Maria-Theresien-Straße

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Anbringung von versenkbaren Pollern zur Absicherung
der Fußgängerzonen Altstadt und nördliche Maria-Theresien-Straße - vorrangig im Bereich
der Altstadtzufahrten bei der Ottoburg und zur Maria-Theresien-Straße - so zeitgerecht zu
veranlassen, dass die baulichen Maßnahmen bis spätestens 31.08.2021 abgeschlossen sind
und weiters Finanzierungsverhandlungen mit der Republik Österreich aufzunehmen.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderats vom 05.10.2017 wurde seitens der FPÖ der Antrag
eingebracht, das ggst. Vorhaben umfassend zu prüfen. Der Antrag wurde in der
nächstfolgenden Sitzung vom 09.11 .2017 dem Inhalt nach angenommen. Das Büro der
damaligen Bürgermeisterin wurde mit den entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
In weiterer Folge hat die MA III, Tiefbau, in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion
und dem zuständigen Amt der Stadt Wien einen Projektbericht erarbeitet. Ausgangslage war
die Überlegung, wie man stark frequentierte Aufenthaltsbereiche in der Innenstadt vor
Terrorakten, welche mit schweren Kraftfahrzeugen ausgeführt werden, schützen kann.
Gemeinsam mit der MA 11, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, hat die
Landespolizeidirektion die Altstadt sowie die nördliche Maria-Theresien-Straße als
Gefährdungs-Zonen lokalisiert, weshalb verschiedene Planungsvarianten für die Situierung
von Hochsicherheitspollern in diesen Bereichen erstellt wurden. Dazu wird ausgeführt:
,, (. ..) Da die Fußgänger-Zonen in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße zwischen 06:00
Uhr und 10:30 Uhr mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, muss die
Durchfahrtsmöglichkeit gewährleistet sein. Zudem ist zu beachten, dass auch außerhalb
dieser Zeiten in eingeschränkter Verkehr gestattet ist.

t1

1