Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.148

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 29.10)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

25, Feb, 2021

611 &R/ vllt 02--1

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Telefon +43 512 5360-1330
Mobil-Telefon +43 664 454 0129
E-Mail inns bruck@grue ne.at

Innsbruck, am 25.2.2021

ANTRAG

Betreff: Abberufung von Bürgermeister-Stellvertreter Markus Lassenberger (FPÖ)

Der Gemeinderat möge beschließen:

Bürgermeister-Stellvertreter Markus Lassenberger (FPÖ) wird nach§ 17a Abs. 1 und 2 des lnnsbrucker
Stadtrechtes von seinem Amt abberufen.
Begründung:

Mit der Wahl von Markus Lassenberger (FPÖ) zum Bürgermeister-Stellvertreter geschah in Innsbruck ein
Dammbruch. Dies insofern, als es ein Novum in der Geschichte des lnnsbrucker Gemeinderates ist, dass eine
Regierungskoalition nicht die Kandidatin der Koalition, sondern einen Kandidaten der Opposition zum
ersten Vizebürgermeister gewählt hat. Dieser Dammbruch hat nicht nur zu erwartbaren Verwerfungen in
der Koalition geführt, sondern darüber hinaus eine enorme (gesellschafts)politische Dimension, da der
wider Erwarten gewählte erste Vizebürgermeister der FPÖ angehört, die vielen der im
Arbeitsübereinkommen 2018 bis 2024 formulierten Ziele und Inhalte sehr kritisch bis ablehnend
gegenübersteht.

Das reicht von spaltender und abwertender Sprache, über Ablehnung von Wohnbauvorhaben
gemeinnütziger Wohnbauträger, Kunst- und Kulturfeindlichkeit bis hin zur konstanten Trennung zwischen
Bürger*innen, die in Innsbruck geboren sind und solchen, die aus welchen Gründen auch immer zugezogen
sind.
Dies sowie die fehlende glaubhafte Distanzierung von rechten Szenen und Corona-Leugner*innen machen
es unvertretbar, dass der Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch einen ersten Vizebürgermeister
der FPÖ vertreten(§ 35 IStR) und so die Stadt Innsbruck sowie die Stadtkoalition durch diesen
repräsentiert werden:

§ 35 Vertretung des Bürgermeisters

Der erste Bürgermeister-Stellvertreter vertritt den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung oder seines
vorzeitigen Ausscheidens in seinem gesamten Wirkungskreis. Bei Verhinderung des ersten BürgermeisterStellvertreters hat der zweite Bürgermeister-Stellvertreter die Geschäfte des verhinderten Bürgermeisters zu
führen.

Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6020 Innsb ruck