Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.84
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Prof. Dr. Weber erstellt, dass es mit einem
normalen Mehrheitsbeschluss durchaus
möglich wäre. Das ist bestätigt. Plötzlich haben sich GR Mag. Krackl von FI und
GRin Dr.in Krammer-Stark von den GRÜNEN
zusammengetan und gesagt, dass sie das
nicht wollen.
Nicht einmal das hat ihnen gereicht und sie
schrieben in die Stadtrechtsreform, dass sie
ErsatzgemeinderätInnen, die nur zum Zuhören kommen, explizit von den Ausschüssen
ausschließen wollen. Das ist Abschottungspolitik und hat aus meiner Sicht weder mit
Basisdemokratie noch mit einer demokratischen Grundhaltung etwas zu tun. Deshalb
muss ich GRin Duftner entschieden widersprechen.
Nun komme ich auf den Antrag von GR Mayer zurück. Es heißt ja, dass man sich die
Familie nicht aussuchen kann, Freunde
aber schon. Da kann man natürlich auch
falsch liegen, das sehen wir bei der derzeitigen Koalition. Die Grundbasis muss Vertrauen sein und man soll sich die Personen
aussuchen können.
Ich bin sehr froh, dass es die FPÖ im Stadtsenat als Oppositionspartei gibt. Wäre sie
nämlich nicht im Stadtsenat, bekämen wir
als Fraktionen mit weniger als vier Mandaten, also Fraktionen, die nicht im Stadtsenat
vertreten sind, überhaupt keine Informationen mehr. Die Regierungsfraktionen stecken ihre Köpfe zusammen und betreiben
einen Kuhhandel da und dort.
Deshalb ist es gut, richtig und wichtig, dass
nicht amtsführende StadträtInnen als starke
Opposition im Stadtsenat sitzen. Da würde
ich mir von der FPÖ erwarten, dass in Sachen Transparenz etwas mehr zusammengearbeitet wird und sie sich hier nicht auf
den Kuhhandel einlässt - siehe Abschaffung
der Stadtteilausschüsse. Es ist aber gut,
dass es eine Opposition im Stadtsenat gibt.
Deshalb verstehe ich nicht, dass die nicht
amtsführenden StadträtInnen abgeschafft
werden sollen. Damit schafft man den restlichen Funken an Transparenz in Richtung
Opposition ab. Das muss uns allen bewusst
sein, wenn so etwas gefordert wird. GR Mayer, wenn Du schon so etwas forderst, fordere Transparenz und dass wir nicht nur
über die Kommunikationsabteilung der
Stadt Innsbruck mitbekommen, was gerade
besprochen wurde, sondern fordere ein,
GR-Sitzung 18.03.2021
dass wir eine Tagesordnung der Stadtsenatssitzungen zu sehen bekommen. Nicht
einmal das bekommen wir. Wir wissen nicht
einmal, was gerade aktuell besprochen
wird, sondern nur das, was wir als politische
Konkurenz wissen sollen.
Da besteht ein riesengroßes Transparenzproblem und das müssen wir als Opposition
ansprechen, GR Mayer!
Noch einmal, ich finde es richtig und wichtig, dass es nicht amtsführende StadträtInnen gibt. Weiters finde ich es richtig, dass
es Koalitionen gibt und man es sich ausmachen kann, mit wem man arbeiten kann und
mit wem nicht. Ich nehme ständig die FPÖ
als Beispiel, aber sie ist nunmal das Gegenüber.
Wenn die Alternative Liste Innsbruck (ALI)
in der Regierung wäre, hätte die FPÖ darin
nichts verloren und wenn die FPÖ in der
Regierung wäre, hat die ALI darin nichts
verloren. Das ist eine klipp und klare Sache.
Über einzelne Punkte können wir reden, es
ist aber wichtig, dass man in einer Stadtregierung mit denen zusammenarbeitet, mit
denen man kann.
Ich hoffe, dass das Beispiel unserer seit drei
Jahren bestehenden Stadtregierung als negatives Beispiel und nur als einmalige Sache in Erinnerung bleibt. Trotzdem kann
man aber respektvoll miteinander umgehen.
Das zeigen wir in jeder Sitzung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck und ich bin
froh, dass wir so eine gute Gesprächsbasis
haben.
GR Mag. Krackl: Zur tatsächlichen Berichtigung! GR Onay, ich glaube nicht, dass ich
das war, der sagte, dass keine ErsatzgemeinderätInnen als ZuhörerInnen bei den
Ausschüssen zugelassen werden. Da gibt
es ein Gesetz, das das vorschreibt. Das zitierte Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Weber
stellt das sogar auch fest. Er sagt nur, dass
es mit etwas gutem Willen und einer Änderung der Grundlagen möglich wäre. Ich
möchte entschieden zurückweisen, dass
GRin Dr.in Krammer-Stark und ich das so
entschieden hätten. Das stimmt nicht. Das
ist geltendes Recht.
GR Onay: Zur tatsächlichen Berichtigung!
Das stimmt nicht! Laut Aussagen von Univ.Prof. Dr. Weber stimmt das definitiv nicht.