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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.126

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Auf eine neuerliche Anfrage zum Stand der Angelegenheit wurden der Kontrollabteilung im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2020 die maßgeblichen Unterlagen bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Teilbereiche des Referates Städtische Musikschule
(Bericht vom 13.08.2018)

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Die Einschau zeigte, dass bei den städtischen Musiklehrern auch Überstunden bzw.
Mehrstunden angefallen sind, welche zur Auszahlung gelangten. Einzelne Stichproben brachten aus Sicht der Kontrollabteilung das Ergebnis, dass die Ausbezahlung
von Überstunden bzw. Mehrstunden teilweise im Zusammenhang mit den praktizierten Abschlagsstunden bzw. Vorbereitungsstunden und erhöhten Werteinheiten
(Faktor 1,5) im Zusammenhang standen.
Im Sinne der in diesem Kapitel beschriebenen Anrechnung, Wertung sowie Abrechnung und Ausbezahlung von Unterrichtsstunden bei der Musikschule Innsbruck,
empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen eine Überprüfung der angewandten Praxis bezüglich der jeweiligen rechtlichen Grundlage. Da zum Prüfungszeitpunkt das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzesvorschlages der Stadt
Innsbruck bezüglich der Musiklehrpersonen noch nicht feststand, waren aus Sicht
der Kontrollabteilung die geltenden Rechtsvorschriften der jeweiligen Einzelverträge
umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Abgeltung
von Mehrstunden einer Regelung unterzogen werde.
In diesem Fall antwortete das zuständige Amt für Personalwesen auf die Nachfrage
der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2018, dass die Neuregelung einen erheblichen Eingriff in die bestehende Struktur darstelle und Verhandlungen mit der Musikschule und der Dienststellenpersonalvertretung noch nicht abgeschlossen waren.
Die Abfrage anlässlich der Follow up – Einschau 2019 zu gesetzten Maßnahmen
zeigte, dass mit Beschluss des Stadtsenates vom 14.08.2019 die Stadt
Innsbruck an das Land Tirol herangetreten ist, um das Dienstrecht für die Musikpädagogen der städt. Musikschule gesetzlich neu zu regeln. Die Verhandlungen mit
der zuständigen Abteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung waren zur Zeit der
Abfrage noch im Gange.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass aufgrund der Komplexität des neuen Dienstrechtes die Verhandlungen nach
wie vor im Laufen sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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