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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.146

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IVB weitergeleitet, welcher sich auf die Abrechnung der 2. Tranche der FAG-Mittel
des Jahres 2018 bezog.
Bei Zusammenschau der Daten der Vereinnahmungs- und Weiterleitungsbuchungen war für die Kontrollabteilung das durchaus beachtliche zeitliche Auseinanderklaffen zwischen Vereinnahmung und Geldmittelweiterleitung an die IVB auffällig.
Auch war ein buchhalterischer Verzögerungseffekt insofern festzustellen, als die
2. Tranche des Jahres 2018 von der Stadt zwar im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt
worden ist, eine Geldmittelweiterleitung aber erst mit deutlicher Verzögerung am
08.08.2019 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 erfolgt ist.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, in diesem Bereich allfällige Verbesserungsmöglichkeiten insofern zu prüfen,
als die vom Bund erhaltenen Geldmittel möglichst unverzüglich an die IVB weitergereicht werden sollten. Im Optimalfall wäre aus Sicht der Kontrollabteilung auch
die von der Stadt im Dezember des Jahres zur Vereinnahmung gelangende 2. Tranche der FAG-Mittel noch im jeweiligen Haushaltsjahr an die IVB weiterzuleiten.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte und begründete das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV damals aus seiner Sicht das zeitlich
deutliche Auseinanderliegen zwischen Vereinnahmung und Weiterleitung der
Geldmittel. Insbesondere für die im jeweiligen Dezember zur Vereinnahmung
gelangende 2. Tranche der FAG-Mittel wäre eine Weiterleitung im selben
(Buchungs-)Jahr von der Fachdienststelle keineswegs zu bewerkstelligen.
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Im Rahmen dieser Belegkontrolle wurden von der Kontrollabteilung auch die dahingehenden Geldmittelvereinnahmungen und -weiterleitungen der vergangenen Jahre
einer Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde dabei von ihr festgestellt, dass nach
ihrer Einschätzung die 1. Tranche des Jahres 2017 im Ausmaß von € 1.392.000,00
zum damaligen Zeitpunkt nicht an die IVB zur Weiterleitung gelangt ist.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine (nachträgliche)
Weiterleitung des offenen Betrages an die IVB vorzunehmen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde von der Fachdienststelle angemerkt,
dass ihr die von der Kontrollabteilung thematisierte fehlende Weiterleitung von FAGMitteln seit dem damals vergangenen Jahr bekannt sei. Zur Korrektur wurde angekündigt, dies im Wege eines Nachtragskredites zu bereinigen.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2020 stellte die Kontrollabteilung durch
Einsichtnahme in das betreffende Sachkonto fest, dass der ausständige Weiterleitungsbetrag von € 1.392.000,00 (für die 1. Tranche des Jahres 2017) am
24.04.2020 an die IVB aus- bzw. nachgezahlt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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